RDA-Ressourcentyp - Publizierte Ressourcen (Q8487)

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Version vom 21. Oktober 2022, 13:25 Uhr von Mathias Manecke (Diskussion | Beiträge) (‎Bezeichnung für [de] geändert: RDA-Ressourcentyp - Publizierte Ressourcen)
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Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
RDA-Ressourcentyp - Publizierte Ressourcen
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    Aussagen

    Das allgemeine Anwendungsprofil für publizierte Ressourcen definiert den Status der Elemente für Ressourcentypen, die üblicherweise im Fokus der bibliothekarischen Formalerschließung stehen.
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    Das Anwendungsprofil gibt eine erste Orientierung welche Elemente bei der bibliothekarischen Formalerschließung standardmäßig zu erfassen sind und welche Elemente optional ergänzt werden können.<p>Für Monografien, mehrteilige Monografien, fortlaufende und integrierende Ressourcen stehen jeweils eigene Anwendungsprofile zur Verfügung.<p>Ebenso gibt es für eine Reihe von Ressourcentypen spezifische Anwendungsprofile.
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    Der bevorzugte Titel des Werks muss nur dann als eigenes Datenelement in der zusammengesetzten Beschreibung erfasst werden, wenn ... ?
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    Bedingung: Wenn das Element benötigt wird, um ein Werk von einem anderen Werk mit demselben Titel oder vom Namen eines Akteurs zu unterscheiden. ; Standardelement für Abkommen
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    Bedingung: Standardelement, wenn erforderlich, um den normierten Sucheinstieg für das Werk vom normierten Sucheinstieg für ein anderes Werk oder dem für eine andere Entität zu unterscheiden.
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    Standardelement für Musikressourcen: Bedingung: Standardelement, wenn erforderlich, um ein Musikwerk von einem anderen Werk mit demselben Titel zu unterscheiden. Ebenso wenn sie ein Musikwerk mit einem Titel identifiziert, der nicht spezifisch ist.
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    Bedingung: Bei der Reproduktion einer Manifestation in einer anderen physischen Form (auf einem anderen Datenträger oder als Online-Ressource) und für die Beziehung zur übergeordneten Manifestation bei der analytischen Beschreibung eines Teils einer Zusammenstellung.
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    Bedingung: Für den deutschsprachigen Raum für Normdaten für die Beziehung vom Teil eines Werks zum Gesamtwerk. Nicht verpflichtend ist diese Beziehung, wenn es sich beim Gesamtwerk um eine Zusammenstellung handelt und/oder wenn der Normdatensatz für das Gesamtwerk noch nicht existiert und erst angelegt werden müsste.
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    Bedingung: Wenn ein juristisches Werk oder religiöses Werk vorliegt, bei dem der sonstige Akteur für die Bildung des normierten Sucheinstiegs benötigt wird .
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    Bedingung: Standardelement, wenn erforderlich, um den normierten Sucheinstieg für das Werk vom normierten Sucheinstieg für ein anderes Werk oder dem für eine andere Entität zu unterscheiden.
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    Bedingung: Der Umfang ist nur dann verpflichtend anzugeben, wenn die Manifestation vollständig ist oder der Gesamtumfang bekannt ist.
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    Bedingung: Standardelement, wenn erforderlich, um den normierten Sucheinstieg für das Werk vom normierten Sucheinstieg für ein anderes Werk oder dem für eine andere Entität zu unterscheiden.
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    Sind in einer Manifestation mehrere Verantwortlichkeitsangaben aufgeführt, so erfassen Sie die wichtigste davon als Standardelement. Dies sollte diejenige Verantwortlichkeitsangabe sein, die den/die geistigen Schöpfer nennt; ersatzweise (z. B. bei einem Aufsatzband) den/die Herausgeber. Verwenden Sie im Zweifelsfall die hervorgehobene bzw. erste Verantwortlichkeitsangabe.Aufsatzband) den/die Herausgeber. Verwenden Sie im Zweifelsfall die hervorgehobene bzw. erste Verantwortlichkeitsangabe. Darüber hinaus wird empfohlen, immer dann, wenn eine Beziehung zu einem verantwortlichen Akteur angelegt wird, auch die zugehörige Verantwortlichkeitsangabe oder eine entsprechende Anmerkung zur Verantwortlichkeitsangabe (siehe Akteur nicht in Verantwortlichkeitsangabe genannt) zu erfassen, sofern der Zusammenhang nicht aus einer anderen Stelle in der Beschreibung deutlich wird. Fakultativ können Sie auch Verantwortlichkeitsangaben oder Anmerkungen zur Verantwortlichkeitsangabe erfassen, ohne dass eine entsprechende Beziehung angelegt wird.
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