STA-Regel: Rang-, Ehren- oder Amtsbezeichnung | RDA-Eigenschaft - Erfassen einer Rang-, Ehren- oder Amtsbezeichnung (Q9756)
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Deutsch |
STA-Regel: Rang-, Ehren- oder Amtsbezeichnung | RDA-Eigenschaft - Erfassen einer Rang-, Ehren- oder Amtsbezeichnung
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Aussagen
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Erfassen Sie eine Rang-, Ehren- oder Amtsbezeichnung einer Person unter Anwendung der Bestimmungen unter den folgenden Abschnitten, sofern zutreffend. Für zusätzliche Bestimmungen zum Erfassen einer Rang-, Ehren- oder Amtsbezeichnung siehe ;<a class="ref" href="Q8491#Titel-oder-sonstige-zur-Person-gehorende-Kennzeichnung">Allgemeines: Person: Normierter Sucheinstieg: Ergänzungen zum bevorzugten Namen: Titel oder sonstige zur Person gehörende Kennzeichnung</a> sowie <a class="ref" href="Q3209">Zusätzliche Bestimmungen für Namen von Personen</a> und <a class="ref" href="Q8582">Adelstitel, Angaben zum Rang usw.</a>.
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GND-Anwendung: Zur Erfassung von Rang-, Ehren- oder Amtsbezeichnungen einer Person siehe <a href="https://wiki.dnb.de/download/attachments/90411361/EH-P-01.pdf" rel="nofollow" target="_blank">EH-P-01</a> und <a href="https://wiki.dnb.de/download/attachments/90411361/EH-P-03.pdf?version=10&modificationDate=1582711816000&api=v2&download=true" rel="nofollow" target="_blank">EH-P-03</a>.
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Person mit dem höchsten fürstlichen Rang innerhalb eines Landes usw.
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Bei regierenden Fürsten und Mitgliedern regierender Fürstenhäuser sind Territorium und Titel Bestandteil des Namens. Sie werden in der im Deutschen gebräuchlichen Form, ggf. nach einer Zählung, dem bevorzugten Namen hinzugefügt; Territorium und Titel werden durch Komma und Spatium getrennt. Siehe auch <a class="ref" href="P395#Namen-von-Personen-mit-furstlichem-Rang">Bevorzugter Name einer Person: Basisregeln Erfassen des bevorzugten Namens: Namen von Personen mit fürstlichem Rang</a> sowie <a class="ref" href="Q8491#Titel-oder-sonstige-zur-Person-gehorende-Kennzeichnung">Allgemeines: Person: Normierter Sucheinstieg: Ergänzungen zum bevorzugten Namen: Titel oder sonstige zur Person gehörende Kennzeichnung</a> und <a class="ref" href="Q3209">Zusätzliche Bestimmungen für Namen von Personen</a> für den außereuropäischen Raum.
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Als abweichende Namen können fakultativ Namen in der Sprache des Landes der Person oder in einer anderen Sprache erfasst werden; dabei werden nach Möglichkeit sowohl der Name als auch Territorium und Titel in der jeweiligen Sprache erfasst. Fürstentitel und Territorium können zusätzlich als getrenntes Element erfasst werden. Siehe auch <a class="ref" href="P400">Abweichender Name einer Person</a>.
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<strong>Anmerkung:</strong> Personen mit höchstem fürstlichen Rang sind Kaiser und Kaiserinnen, Könige und Königinnen und andere Personen mit Titeln, die einen solchen Status in einem Land oder bei einem Volk anzeigen, wie z. B. Zaren, Zarinnen, Großherzöge, Großherzoginnen, Prinzen, Prinzessinnen. Für das antike Römische Reich erhalten alle Kaiser den Titel <em>Kaiser</em> im bevorzugten Namen, wobei der Geschlechtername nicht Teil des bevorzugten Namens ist; er kann als abweichender Name erfasst werden. Im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation bis 1806 waren regierende Fürsten der jeweilige Kaiser oder König, die weltlichen und geistlichen Reichsfürsten (zu letzteren siehe unter <a class="ref" href="P436#Titel-der-einen-religiosen-Rang-bezeichnet">Titel, der einen religiösen Rang bezeichnet: (Christliche) geistliche Würdenträger</a>), wie z. B. Kurfürsten, Erzherzöge, Herzöge, Fürsten, Markgrafen, Landgrafen, Pfalzgrafen und Burggrafen. Auch die gegenwärtig noch regierenden Fürsten und Mitglieder regierender Fürstenhäuser werden nach dieser Regel erfasst. Der Rang ist der einzige entscheidende Faktor für die Anwendung dieser Bestimmungen, nicht der Grad an Autorität oder Macht, die von der Person ausgeübt wird.
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GND-Anwendung: Zur Erfassung von Fürsten siehe <a href="https://wiki.dnb.de/download/attachments/90411361/EH-P-08.pdf" rel="nofollow" target="_blank">EH-P-08</a>.
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Ehepartner von Personen mit fürstlichem Rang
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Die Beziehung zum Ehepartner wird nicht in verbaler Form als Teil des Titels erfasst, sondern in einem getrennten Element. Für Ehepartner von Personen mit fürstlichem Rang wird nur der Titel als Bestandteil des Namens erfasst und nicht auch die Angabe <em>Gemahl/in von</em>.
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GND-Anwendung: Zur Erfassung siehe <a href="https://wiki.dnb.de/download/attachments/90411361/EH-P-08.pdf" rel="nofollow" target="_blank">EH-P-08</a>.
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Kinder und Enkel von Personen mit fürstlichem Rang
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Für das Kind oder den Enkel einer Person mit dem höchsten fürstlichen Rang innerhalb eines Landes oder eines Volkes wird der Titel des Kindes oder Enkels in der im Deutschen gebräuchlichen Form erfasst. Die Beziehung zum (Groß-)Elternteil wird nicht in verbaler Form als Teil des Titels erfasst, sondern in einem getrennten Element.
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Thailändische Fürsten
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Die Könige von Thailand werden wie sonstige Könige erfasst.
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Für den Namen einer Person von fürstlicher Abstammung wird der erste Teil des Namens oder des jüngsten Namens, den er oder sie verwendet, als erstes Element erfasst. Für solche mit dem Rang <em>Čhaofā</em> und <em>Phraʿong Čhao</em> wird <em>Prinz</em> oder <em>Prinzessin</em> erfasst. Für <em>Mō̜m Čhao</em>, <em>Mō̜m Rātchawong</em> und <em>Mō̜m Lūūang</em>. wird <em>M.C.</em>, <em>M.R.</em> und <em>M.L.</em> erfasst. Der Rang <em>krom</em> wird nicht ergänzt.
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Alle früheren Namen der Person, einschließlich der damit in Verbindung stehenden Ränge und Titel, werden als abweichende Namen erfasst.
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Der Titel ist bei Adeligen Teil des bevorzugten Namens, wenn er von der Person selbst gebraucht wird. Zur Bestimmung des selbst gebrauchten Namens hat die Namensform, die in vorliegenden Manifestationen überwiegend vorkommt, Vorrang vor der Namensform, die in Nachschlagewerken verzeichnet ist. In Zweifelsfällen wird der Adelstitel erfasst.
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Der Titel wird in der Sprache, in der er verliehen wurde, dem bevorzugten Namen hinzugefügt.
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Wenn ein Adelstitel nicht nur den Rang bezeichnet, sondern einen Eigennamen beinhaltet, beginnt der bevorzugte Name mit dem Eigennamen; Vorname und ggf. Familienname folgen; danach folgt der Titel bzw. die Rangbezeichnung.
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Siehe auch <a class="ref" href="P395#Allgemeine-Richtlinien-zum-Erfassen-von-Namen-die-einen-Adelstitel-enthalten">Bevorzugter Name einer Person: Basisregeln Erfassen des bevorzugten Namens: Allgemeine Richtlinien zum Erfassen von Namen, die einen Adelstitel enthalten</a> und <a class="ref" href="P395#Nachnamen-von-fruheren-Mitgliedern-von-Furstenhausern ">Bevorzugter Name einer Person: Basisregeln Erfassen des bevorzugten Namens: Nachnamen von früheren Mitgliedern von Fürstenhäusern</a> sowie <a class="ref" href="Q8491#Titel-oder-sonstige-zur-Person-gehorende-Kennzeichnung">Allgemeines: Person: Normierter Sucheinstieg: Ergänzungen zum bevorzugten Namen: Titel oder sonstige zur Person gehörende Kennzeichnung</a> und <a class="ref" href="P400">Abweichender Name einer Person</a>. Siehe auch <a class="ref" href="Q8582">Adelstitel, Angaben zum Rang usw.</a> für Europa sowie <a class="ref" href="Q3209">Zusätzliche Bestimmungen für Namen von Personen</a> für den außereuropäischen Raum.
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GND-Anwendung: Die Person wird obligatorisch über eine Instanzbeziehung dem Sachbegriff <em>Adel</em> zugeordnet. Adelsprädikate - wie z. B. <em>von</em> -, die auf einen Adelstitel folgen, werden nicht in einem eigenen Unterfeld, sondern als Teil des Titels erfasst. Der Titel wird darüber hinaus in der im Deutschen gebräuchlichen Form als getrenntes Element erfasst. Zur Erfassung von Adelstiteln siehe <a href="https://wiki.dnb.de/download/attachments/90411361/EH-P-08.pdf" rel="nofollow" target="_blank">EH-P-08</a>; siehe auch <a href="https://wiki.dnb.de/download/attachments/90411361/EH-P-17.pdf?version=19&modificationDate=1604601505000&api=v2&download=true" rel="nofollow" target="_blank">EH-P-17</a>.
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Adel (Khunnāng) in Thailand
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Für einen Namen, der einen Adelstitel enthält, wird dieser Titel in der Landessprache (rātchathinanām) als erstes Element erfasst. Wenn die Person mehrere Titel hat, wird der jüngste erfasst. Der Vorname, wenn er zu ermitteln ist, wird dem Titel in runden Klammern hinzugefügt. Des weiteren wird der landessprachliche Rang (yot bandāsak), der mit dem Titel in Verbindung steht, hinzugefügt.
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Formen, die den Vornamen, den Nachnamen und alle früheren Titel der Person verwenden, werden als abweichende Namen erfasst.
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Für den Namen der Ehefrau eines Mannes, der einen Adelstitel trägt, wird der Name der Ehefrau als erstes Element erfasst. Der Titel des Ehemannes und der der Frau verliehene Rang - wenn sie einen hat - werden hinzugefügt.
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Titel, der einen religiösen Rang bezeichnet
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Päpste, Patriarchen und Gegenpäpste
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Die Titel <em>Papst</em>, <em>Patriarch</em> und <em>Gegenpapst</em> sowie ggf. eine Zählung gehören zum bevorzugten Namen. Päpste, Gegenpäpste und Patriarchen erhalten als bevorzugten Namen ihren Papst- bzw. Patriarchennamen in der im Deutschen gebräuchlichen Form, ggf. mit Zählung, und den Titel <em>Papst</em> oder <em>Gegenpapst</em> bzw. <em>Patriarch</em>; bei den Patriarchen wird vor dem Titel noch das Patriarchat in der im Deutschen gebräuchlichen Form ergänzt; die Zählung folgt unmittelbar nach dem Namen vor anderen Namensbestandteilen. Der Titel wird möglichst zusätzlich als getrenntes Element erfasst. Siehe auch <a class="ref" href="Q8491#Titel-oder-sonstige-zur-Person-gehorende-Kennzeichnung">Allgemeines: Person: Normierter Sucheinstieg: Ergänzungen zum bevorzugten Namen: Titel oder sonstige zur Person gehörende Kennzeichnung</a>.
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Der weltliche Name eines Papstes, Gegenpapstes und Patriarchen wird als abweichender Name erfasst; siehe dazu <a class="ref" href="P400#Weltlicher-Name">Abweichender Name einer Person: Basisregeln Weltlicher Name</a>.
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GND-Anwendung: Zur Erfassung von Päpsten, Patriarchen und Gegenpäpsten siehe <a href="https://wiki.dnb.de/download/attachments/90411361/EH-P-01.pdf" rel="nofollow" target="_blank">EH-P-01</a>, <a href="https://wiki.dnb.de/download/attachments/90411361/EH-P-03.pdf?version=10&modificationDate=1582711816000&api=v2&download=true" rel="nofollow" target="_blank">EH-P-03</a> und <a href="https://wiki.dnb.de/download/attachments/90411361/EH-P-09.pdf" rel="nofollow" target="_blank">EH-P-09</a>.
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(Christliche) geistliche Würdenträger
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Für <strong>Bischöfe</strong>, <strong>Erzbischöfe</strong>, <strong>Metropoliten, Kardinäle, Äbte</strong>, <strong>Äbtissinnen</strong> und andere (christliche) geistliche Würdenträger bzw. hohe kirchliche Amtsinhaber, wird der Titel erfasst, wenn <strong>deren persönlicher Name (Vorname) als erstes Element des bevorzugten Namens erfasst wird</strong> und der Titel in Manifestationen, die mit der Person in Verbindung stehen, oder in Nachschlagewerken mit dem Namen erscheint. Der Titel wird in der im Deutschen gebräuchlichen Form erfasst. Führt eine Person mehrere Titel, so wird der ranghöchste angegeben. Zusätzlich wird - außer bei Kardinälen - ggf. eine Zählung (die Zählung folgt unmittelbar nach dem Namen vor anderen Namensbestandteilen) und der Name des zuletzt innegehabten geistlichen Territoriums bzw. Jurisdiktionsbezirks, d. h. (Erz-)Bistums bzw. bei Äbten, Äbtissinnen etc. des Ortssitzes des Klosters in der im Deutschen gebräuchlichen Form, hinzugefügt.
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Für <strong>Kardinäle</strong> wird immer nur der Titel <em>Kardinal</em> erfasst, auch wenn sie noch weitere Titel führten. Ausnahme: Geistliche Reichsfürsten erhalten alle ranghöchsten Titel.
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Namensformen mit weiteren Titeln werden als abweichende Namen erfasst.
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Für<strong> Bischöfe, Erzbischöfe, Äbte, Kardinäle etc.</strong> der Neuzeit, bei denen der <strong>bevorzugte Name die Form <em>Nachname, Vorname</em></strong> hat, werden weder Titel noch Jurisdiktionsbezirk oder Klostersitz erfasst. Die Namensform mit Angabe von Jurisdiktionsbezirk, Klostersitz und Titel wird als abweichender Name erfasst.
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Siehe auch <a class="ref" href="Q8491#Titel-oder-sonstige-zur-Person-gehorende-Kennzeichnung">Allgemeines: Person: Normierter Sucheinstieg: Ergänzungen zum bevorzugten Namen: Titel oder sonstige zur Person gehörende Kennzeichnung</a> und <a class="ref" href="P400">Abweichender Name einer Person</a>.
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GND-Anwendung: Zur Erfassung siehe <a href="https://wiki.dnb.de/download/attachments/90411361/EH-P-09.pdf" rel="nofollow" target="_blank">EH-P-09</a>.
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Für <strong>geistliche Reichsfürsten</strong> werden dem persönlichen Namen ggf. eine Zählung (die Zählung folgt unmittelbar nach dem Namen vor anderen Namensbestandteilen), der Name des zuletzt innegehabten Territoriums (Herrschaftsgebiets) bzw. bei Äbten und Äbtissinnen des Ortssitzes des Klosters sowie alle ranghöchsten Titel in der im Deutschen gebräuchlichen Form hinzugefügt. Territorium und Titel werden durch Komma und Spatium getrennt. Die Titel <em>Fürsterzbischof</em>, <em>Fürstbischof</em>, <em>Fürstabt</em> etc. werden auf <em>Erzbischof</em>, <em>Bischof</em>, <em>Abt</em> etc. normiert.
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<strong>Anmerkung:</strong> Die Zahl der geistlichen Reichsfürstentümer variierte im Laufe der Jahrhunderte bis zu ihrem Ende 1803. Für die <strong>(Erz)Diözesen</strong> siehe die Auflistung in <em>Handbuch der deutschen Geschichte</em>, begr. v. Bruno Gebhardt, Bd. 9: Probleme deutscher Geschichte 1495-1806. Reichsreform und Reformation, 10. völlig neu bearb. Aufl., hrsg. u. bearb. v. Wolfgang Reinhard, Stuttgart 2001, S. 362 f. (mit genauer zeitlicher Eingrenzung; die landsässigen (Erz)Bistümer zählen nicht zu den Reichsfürstentümern!); ergänzend das v. Erwin Gatz hrsg. dreibändige biografische Lexikon <em>Die Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches 1198 bis 1448</em>; <em>Die Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches 1448 bis 1648</em>; <em>Die Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches 1648 bis 1803</em>, Berlin 1990-2001 (jeweils mit Verzeichnis u. kurzem geschichtlichen Überblick der (Erz)Diözesen, Personenverzeichnis der (Erz)Bischöfe und Übersichtskarte am Ende; die nicht zum Hl. Röm. Reich gehörenden Bistümer sind bei Gatz richtig wiedergegeben und zählen nicht zu den Reichsfürstentümern!). Bezogen auf die <strong>Klöster und Stifte</strong> waren Reichsfürsten mit Einzelstimme (Virilstimme) im Reichsrat: Abt von Fulda (ab 1752 Diözese), Abt von Kempten, Abt von Ellwangen (ab 1460 Propst), Abt von Murbach (ab 1543 Murbach-Lure (Haute-Saône), ab 1759 Propst mit Sitz in Gebweiler, 1789 aufgehoben), Propst von Berchtesgaden, Abt von Weißenburg (Elsass) (ab 1524 Propst, ab 1546 in Personalunion mit dem Bischof von Speyer), Abt von Prüm (ab 1576 in Personalunion mit dem Erzbischof von Trier), Abt von Stavelot-Malmedy, Abt von Corvey (ab 1792 Diözese) sowie der Hoch-und Deutschmeister des Deutschen Ordens und der Johanniter-Meister des Johanniterordens (ab 1548); Personenverzeichnis in Gatz, a.a.O. Darüber hinaus gab es die im Schwäbischen und Rheinischen Reichsprälatenkollegium zusammengeschlossenen Klöster, die jeweils eine Sammelstimme (Kuriatstimme) im Reichsrat hatten; siehe dazu die im <em>Artikel</em> <em>Reichsfürstenrat</em> in Wikipedia – <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Reichsfürstenrat" rel="nofollow" target="_blank">http://de.wikipedia.org/wiki/Reichsfürstenrat</a>, Stand: 31.07.2014 – unter <em>5.2.2. Kuriatstimmen</em> verlinkten Listen <em>Schwäbisches Reichsprälatenkollegium</em> und <em>Rheinisches Reichsprälatenkollegium</em>. <strong>Achtung:</strong> Die Liste der Virilstimmen im Wikipedia-Artikel unter 5.1.1 bezieht sich auf das Jahr 1792; sie ist nicht vollständig; außerdem zählen der Erzherzog von Österreich und der Herzog von Burgund nicht zu den geistlichen Reichsfürsten, auch wenn sie ihr Stimmrecht mit diesem Kollegium ausübten.
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Siehe auch <a class="ref" href="Q8491#Titel-oder-sonstige-zur-Person-gehorende-Kennzeichnung">Allgemeines: Person: Normierter Sucheinstieg: Ergänzungen zum bevorzugten Namen: Titel oder sonstige zur Person gehörende Kennzeichnung</a>.
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Für<strong> protestantische Fürsten, die geistliche Reichsfürsten waren</strong>, wird nicht der geistliche, sondern der weltliche Titel erfasst.
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<strong>Anmerkung:</strong> Bis zum Westfälischen Frieden 1648 werden auch evangelische (Erz)Bischöfe als geistliche Reichsfürsten behandelt. Für Osnabrück bestimmte der Westfälische Friede eine wechselnde Abfolge von katholischen und evangelischen Fürstbischöfen; letztere kamen aus dem Haus Braunschweig-Lüneburg.
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Für <strong>Metropoliten der Ostkirchen</strong> wird der Metropolitenname in der im Deutschen gebräuchlichen Form, gefolgt von ggf. einer Zählung sowie dem Namen der Metropolie in der im Deutschen gebräuchlichen Form und dem Titel <em>Metropolit</em> erfasst. Siehe auch <a class="ref" href="Q8491#Titel-oder-sonstige-zur-Person-gehorende-Kennzeichnung">Allgemeines: Person: Normierter Sucheinstieg: Ergänzungen zum bevorzugten Namen: Titel oder sonstige zur Person gehörende Kennzeichnung</a>.
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Für <strong>(nichtchristliche) religiöse Würdenträger </strong>wird der Titel erfasst, wenn der <strong>bevorzugte Name mit einem persönlichen Namen gebildet</strong> wird. Der religiöse Titel wird in der Sprache erfasst, in der er verliehen wurde, oder in der Sprache, die in dem Land, in dem die Person residiert, verwendet wird. Der Titel wird in der im Deutschen gebräuchlichen Schreibweise erfasst gemäß der <a href="https://wiki.dnb.de/x/Y5RjBQ" rel="nofollow" target="_blank">Liste der fachlichen Nachschlagewerke für die GND</a> unter Beachtung der <a href="https://wiki.dnb.de/x/Y5RjBQ" rel="nofollow" target="_blank">Rangfolge der NSW</a> und gemäß der gebräuchlichen Transliteration. Der Titel wird vom Namen durch Komma und Spatium getrennt erfasst.
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Für den Namen eines <strong>Obersten Patriarchen in Thailand</strong>, der ein Bürgerlicher ist, wird der Vorname als erstes Element erfasst, gefolgt von einem Komma und dem Titel <em>Oberster Patriarch</em>. Formen, die den Nachnamen als erstes Element verwenden, werden als abweichende Namen erfasst. Ebenso werden alle früheren Namen oder Titel, mit denen die Person identifiziert wird, als abweichende Namen erfasst.
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Für den Namen eines Obersten Patriarchen von fürstlicher Abstammung wird der religiöse (verliehene) Name als erstes Element erfasst, gefolgt von einem Komma sowie den weltlichen und religiösen Titeln in dieser Reihenfolge. Alle früheren Namen oder Titel, mit denen die Person identifiziert wird, werden als abweichende Namen erfasst.
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Für <strong>Dalai Lamas</strong> und <strong>Panchen Lamas</strong> wird der Titel<em> Dalai Lama</em> bzw. <em>Panchen Lama</em>, ggf. gefolgt von einer Zählung, dem persönlichen Namen hinzugefügt.
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Siehe auch <a class="ref" href="Q8491#Titel-oder-sonstige-zur-Person-gehorende-Kennzeichnung">Allgemeines: Person: Normierter Sucheinstieg: Ergänzungen zum bevorzugten Namen: Titel oder sonstige zur Person gehörende Kennzeichnung</a> sowie <a class="ref" href="Q8582#Iban">Adelstitel, Angaben zum Rang usw.: Iban: Religiöse Titel</a> und <a class="ref" href="Q3209">Zusätzliche Bestimmungen für Namen von Personen: Thai-Namen: Zusätzliche Bestimmungen für Thai-Namen: Oberste Patriarchen</a>.
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Titel oder Anrede sonstiger Personen mit religiöser Berufung
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Für sonstige Personen mit religiöser Berufung, bei denen der <strong>persönliche Name</strong> <strong>als erstes Element des bevorzugten Namens</strong> erfasst wird, werden Titel oder Anrede etc., z. B. <em>Imam</em>, <em>Phikku, Rabbi</em>, in der Sprache erfasst, in der sie verliehen wurden, oder in der Sprache, die in dem Land, in dem die Person wohnt, verwendet wird. Wenn es mehrere dieser Termini gibt, wird der, der am häufigsten mit dem Namen in Verbindung steht oder der als wichtiger angesehen wird, erfasst. Die Schreibweise richtet sich nach dem Eintrag in den Nachschlagewerken gemäß der <a href="https://wiki.dnb.de/x/Y5RjBQ" rel="nofollow" target="_blank">Liste der fachlichen Nachschlagewerke für die GND</a> unter Beachtung der <a href="https://wiki.dnb.de/x/Y5RjBQ" rel="nofollow" target="_blank">Rangfolge der NSW</a> und nach der gebräuchlichen Transliteration. Wenn ein Titel oder eine Anrede zu einem integralen Bestandteil des Namens geworden ist, werden sie als solche behandelt.
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Titel oder Anrede von religiösen Personen werden nur dann als Teil des bevorzugten Namens erfasst, wenn sie von der Person selbst gebraucht werden, also in den Manifestationen überwiegend dem Namen hinzugefügt sind. Dabei hat die selbst gebrauchte Namensform, die in den Manifestationen überwiegend vorkommt, Vorrang vor der Namensform, die in den Nachschlagewerken verzeichnet ist.
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Der religiöse Titel einer sonstigen Person mit religiöser Berufung wird bei <strong>Namen in der Form <em><strong>N</strong>achname, Vorname</em> </strong>nicht als Teil des bevorzugten Namens erfasst, sondern ausschließlich als getrenntes Element.
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Siehe auch <a class="ref" href="Q8491#Titel-oder-sonstige-zur-Person-gehorende-Kennzeichnung">Allgemeines: Person: Normierter Sucheinstieg: Ergänzungen zum bevorzugten Namen: Titel oder sonstige zur Person gehörende Kennzeichnung</a>.
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GND-Anwendung: Zur Erfassung siehe <a href="https://wiki.dnb.de/download/attachments/90411361/EH-P-01.pdf" rel="nofollow" target="_blank">EH-P-01</a>.
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Katholische Ordensleute
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Katholische Ordensleute, die die Abkürzung für ihren Orden regelmäßig mit ihrem Namen gebrauchen bzw. in Manifestationen so vorkommen, erhalten diese als Zusatz zum Titel; z. B. <em>Father, O.S.F.C.</em>, <em>padre, O.P.</em>, <em>Sister, O.S.B.</em> Siehe auch <a class="ref" href="Q8491#Titel-oder-sonstige-zur-Person-gehorende-Kennzeichnung">Allgemeines: Person: Normierter Sucheinstieg: Ergänzungen zum bevorzugten Namen: Titel oder sonstige zur Person gehörende Kennzeichnung</a>.
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Hat eine Person einen religiösen und einen weltlichen Namen, so wird der Name, der nicht der bevorzugte Name ist, als abweichender Name erfasst. Siehe <a class="ref" href="P400#Weltlicher-Name">Abweichender Name einer Person: Basisregeln Weltlicher Name</a> und <a class="ref" href="P400#Religioser-Name">Abweichender Name einer Person: Basisregeln Religiöser Name</a>.
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Indische Personen mit religiöser Berufung
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Für <strong>ältere indische Personen</strong> (vor Mitte des 19. Jhs.) <strong>mit religiöser Berufung</strong> wird der erste Teil des persönlichen Namens als erstes Element erfasst. Im Allgemeinen werden Ehrenbezeichnungen und religiöse Anreden, die dem Namen vorangehen (z. B. <em>Shri</em> (<em>Sri</em>), <em>Swami</em>, <em>Acharya</em>, <em>Muni</em>, <em>Bhikkhu</em>) nicht erfasst. Hingegen wird ein Titel (z. B. <em>Shri</em> (<em>Sri</em>), <em>Swami</em>, <em>Sastri</em>, <em>Acharya</em>, <em>Bhatta</em>, <em>Saraswati</em>, <em>Muni</em>, <em>Gani</em>) als integralen Bestandteil des Namens berücksichtigt, wenn er üblicherweise in Nachschlagewerken mit dem Namen erscheint. Das Suffix <em>-ji </em>(oder <em>-jee</em>), das manchmal dem persönlichen Element des Namens angehängt ist, wird nicht erfasst.
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Für <strong>indische moderne Personen</strong> (ab Mitte des 19. Jhs.)<strong> mit religiöser Berufung</strong> (Hinduisten, Buddhisten oder Jain) wird der religiöse Name als erstes Element des bevorzugten Namens erfasst, gefolgt von einem Komma und dem religiösen Titel. Eine Namensform, die signifikant von der Form abweicht, die als bevorzugter Name gewählt wird, wird als abweichender Name erfasst.
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Personen mit religiöser Berufung und Thai-Namen
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Buddhistische Mönche
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Für einen buddhistischen Mönch wird der religiöse Pali-Name als erstes Element erfasst, außer wenn der Mönch unter seinem Vornamen besser bekannt ist. Der religiöse Pali-Name wird gefolgt von der Anrede <em>Phikku</em> (durch Komma und Spatium vom Pali-Namen getrennt).<br>Wenn der Mönch unter seinem Vornamen besser bekannt ist, wird der Vorname als erstes Element erfasst, gefolgt vom Rang (samanasak) <em>Phra Mahā</em> oder <em>Phra Khrū</em> (durch Komma und Spatium vom Vornamen getrennt). Wenn der Vorname als erstes Element erfasst wird, wird eine Form, die den religiösen Pali-Namen als erstes Element verwendet, als abweichender Name erfasst.
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Buddhistische Geistliche
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Für einen buddhistischen Geistlichen wird der jüngste Titel als erstes Element erfasst. Der Vorname wird in runden Klammern hinter dem Titel erfasst. Ebenso werden alle Wörter, die den Rang angeben, erfasst. Formen, die das spezifische Wort im Titel, den Vornamen und den Nachnamen als erstes Element verwenden, werden als abweichende Namen erfasst.
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Siehe auch <a class="ref" href="Q8582#Iban">Adelstitel, Angaben zum Rang usw.: Iban: Religiöse Titel</a>.
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Sonstige Rang-, Ehren- oder Amtsbezeichnung
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Eine sonstige Rang-, Ehren- oder Amtsbezeichnung, wie z. B. <em>Captain</em>, <em>Sir</em>, <em>MdB</em>, oder ein akademischer Titel wie <em>Ph. D.</em>, <em>Dr. iur.</em>, <em>Lic. theol.</em> wird nicht mit dem bevorzugten Namen, sondern ausschließlich als getrenntes Element erfasst. Die Erfassung ist obligatorisch, wenn sie zur Unterscheidung gleichnamiger Personen erforderlich ist und die Personen nicht durch andere (bevorzugt zu verwendende) Elemente wie Lebensdaten, Wirkungszeitraum, vollständigere Namensform, Beruf oder Tätigkeit unterschieden werden können.
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GND-Anwendung: Zur Erfassung siehe <a href="https://wiki.dnb.de/download/attachments/90411361/EH-P-01.pdf" rel="nofollow" target="_blank">EH-P-01</a>.
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