STA-Regel: Rang-, Ehren- oder Amtsbezeichnung | RDA-Eigenschaft - Titel, der einen religiösen Rang bezeichnet (Q11282)
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| Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
|---|---|---|---|
| Deutsch |
STA-Regel: Rang-, Ehren- oder Amtsbezeichnung | RDA-Eigenschaft - Titel, der einen religiösen Rang bezeichnet
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Aussagen
Päpste, Patriarchen und Gegenpäpste
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Für Päpste, Patriarchen und Gegenpäpste hat der normierte Sucheinstieg die folgende Form: <strong><em>Papst- bzw. Patriarchenname</em></strong> (Persönlicher Name in der im Deutschen gebräuchlichen Form), ggf. <strong><em>Zählung</em></strong> (in römischen Ziffern und korrekter Schreibweise als Ordinalzahl und durch einen Punkt abgeschlossen), <strong><em>Titel</em></strong> "<em>Papst</em>" oder "<em>Gegenpapst</em>" oder "<em>Patriarch</em>" (von den vorausgehenden Namensbestandteilen durch Komma und Spatium getrennt). Bei den Patriarchen ergänzen Sie vor dem Titel "<em>Patriarch</em>" noch das <strong><em>Patriarchat</em></strong> (in der im Deutschen gebräuchlichen Form).
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Erfassen Sie den Titel möglichst zusätzlich als getrenntes Element.
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Erfassen Sie den weltlichen Namen eines Papstes, Gegenpapstes und Patriarchen als zusätzlichen Sucheinstieg.
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(Christliche) geistliche Würdenträger
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Für <strong>Bischöfe, Erzbischöfe, Metropoliten, Kardinäle, Äbte, Äbtissinnen</strong> und andere (christliche) geistliche Würdenträger bzw. hohe kirchliche Amtsinhaber, erfassen Sie den Titel, wenn deren <strong>persönlicher Name (Vorname) als erstes Element des bevorzugten Namens erfasst wird</strong> und der Titel in Manifestationen, die mit der Person in Verbindung stehen, oder in Nachschlagewerken mit dem Namen erscheint.
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Erfassen Sie den Titel in der im Deutschen gebräuchlichen Form.
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Führt eine Person mehrere Titel, so geben Sie den ranghöchsten an. Zusätzlich fügen Sie - außer bei Kardinälen - ggf. eine Zählung (die Zählung folgt unmittelbar nach dem Namen vor anderen Namensbestandteilen) und den Namen des zuletzt innegehabten geistlichen Territoriums bzw. Jurisdiktionsbezirks, d. h. (Erz-)Bistums bzw. bei Äbten, Äbtissinnen etc. des Ortssitzes des Klosters in der im Deutschen gebräuchlichen Form, hinzu.
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Für <strong>Kardinäle</strong> erfassen Sie immer nur den Titel Kardinal, auch wenn sie noch weitere Titel führten. Ausnahme: Geistliche Reichsfürsten erhalten alle ranghöchsten Titel.
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Erfassen Sie Namensformen mit weiteren Titeln als abweichende Namen.
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Für <strong>Bischöfe, Erzbischöfe, Äbte, Kardinäle etc.</strong> der Neuzeit, bei denen der <strong>bevorzugte Name</strong> die Form <strong><em>Nachname, Vorname</em></strong> hat, erfassen Sie weder Titel noch Jurisdiktionsbezirk oder Klostersitz. Erfassen Sie die Namensform mit Angabe von Jurisdiktionsbezirk, Klostersitz und Titel als abweichenden Namen.
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Für <strong>geistliche Reichsfürsten</strong> fügen Sie dem persönlichen Namen ggf. eine <strong>Zählung</strong> (die Zählung folgt unmittelbar nach dem Namen vor anderen Namensbestandteilen), den <strong>Namen des</strong> zuletzt innegehabten <strong>Territoriums</strong> (Herrschaftsgebiets) <strong>bzw.</strong> bei Äbten und Äbtissinnen <strong>des Ortssitzes</strong> des Klosters sowie alle ranghöchsten <strong>Titel</strong> in der im Deutschen gebräuchlichen Form hinzu. Trennen sie Territorium und Titel durch Komma und Spatium. Normieren Sie die Titel "<em>Fürsterzbischof</em>", "<em>Fürstbischof</em>", "<em>Fürstabt</em>" etc. auf "<em>Erzbischof</em>", "<em>Bischof</em>", "<em>Abt</em>" etc.
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