Geografikum | RDA-Allgemeines (Q8481)

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Geografikum | RDA-Allgemeines
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    Aussagen

    <strong>Geografikum:</strong> Eine definierte Ausdehnung eines Raums.
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    <strong>Geregelte Gebietskörperschaft:</strong> Ein Geografikum, das durch ein Gesetz, eine Verordnung und so weiter geregelt wird, das/die von einer anderen Regierung erlassen wurde.
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    <strong>place:</strong> A given extent of space.
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    <strong>jurisdiction governed:</strong> A place that is a jurisdiction governed by a law, regulation, etc., that was enacted by another government.
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    RDA-A-GEOGR
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    Wenn Sie einen normierten Sucheinstieg bilden, um ein Geografikum zu repräsentieren, verwenden Sie den <a href="P648">bevorzugten Namen eines Geografikums</a> (in Erfassungsform) als Grundlage für den normierten Sucheinstieg.
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    Ist der bevorzugte Name identisch mit dem Namen eines anderen Geografikums oder einer anderen Entität (Satzart), fügen Sie dem Namen ein in den folgenden Absätzen "Wahl der identifizierenden Zusätze" beschriebenes Element hinzu. Dieses Element muss i. d. R. in der GND vorhanden sein. Eine solche ergänzende Kennzeichnung wird auch gemacht, wenn der Name zu einem Wort der gängigen Sprache oder einem gebräuchlichen Namen homonym ist.
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    In den RDA wird kein Referenzraum für die Feststellung der Homonymität festgelegt. In der GND stellt die Normdatei den Referenzraum dar. Es kann jedoch ein Zusatz eingefügt werden, wenn eine gleichnamige Entität/gleichnamige Entitäten nachgewiesen werden kann/können, jedoch nicht in der GND vorhanden ist/sind. Das betrifft alle Geografika, auch diejenigen, die nur für die Sacherschließung verwendet werden (z. B. Gleichnamigkeit von naturräumlicher Einheit und Gebietskörperschaft).
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    Bei gleichnamigen Geografika wird i. d. R. beiden ein identifizierender Zusatz hinzugefügt.
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    Wahl der identifizierenden Zusätze : allgemeine Regeln
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    Sind geografische Namen homonym, so wird, soweit für Gebietskörperschaften nicht anders geregelt, der Name eines für die geografische Lage kennzeichnenden Flusses, Berges, Ortes etc. gemäß der nach GND bevorzugten Form dem Namen hinzugefügt. Ist dies nicht möglich oder unüblich oder reicht dies zur Unterscheidung nicht aus, dient der Name der nächstübergeordneten geografischen Einheit der Unterscheidung. Verwaltungseinheiten werden dabei gegenüber Landschaftsnamen bevorzugt.
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    Wenn nur Jahresangaben eine sinnvolle Unterscheidung darstellen, werden diese erfasst. Siehe dazu <a href="P428">Mit Körperschaft in Beziehung stehender Zeitraum</a>.
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    Ist die Angabe mehrerer identifizierender Zusätze notwendig, so werden sie, durch Doppelpunkt abgetrennt, ergänzt. Geografische Namen stehen dabei stets an erster Stelle.
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    Zu der allgemeinen Regel zur Wahl der identifizierenden Zusätze gibt es verschiedene Ausnahmen (siehe folgende Abschnitte):
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    <a href="#Wahl-der-identifizierenden-Zusatze--Ausnahmeregel-eine-geografische-Einheit-sehr-viel-bekannter">Wahl der identifizierenden Zusätze : Ausnahmeregel - eine geografische Einheit sehr viel bekannter</a>
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    <a href="#Wahl-der-identifizierenden-Zusatze--Ausnahmeregel-OrtStadtGemeinde-namensgleich-zu-StaatGliedstaat">Wahl der identifizierenden Zusätze : Ausnahmeregel - Ort/Stadt/Gemeinde namensgleich zu Staat/Gliedstaat</a>
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    <a href="#Wahl-der-identifizierenden-Zusatze--Ausnahmeregel-OrtStadtGemeinde-namensgleich-zu-einer-naturraumlichen-Einheit-oder-einem-Ethnografikum">Wahl der identifizierenden Zusätze : Ausnahmeregel - Ort/Stadt/Gemeinde namensgleich zu einer naturräumlichen Einheit oder einem Ethnografikum</a>
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    <a href="#Wahl-der-identifizierenden-Zusatze--Ausnahmeregel-Gebietskorperschaft-namensgleich-zu-einer-naturraumlichen-Einheit-mit-gleicher-geografischer-Abdeckung">Wahl der identifizierenden Zusätze : Ausnahmeregel - Gebietskörperschaft namensgleich zu einer naturräumlichen Einheit mit gleicher geografischer Abdeckung</a>
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    <a href="#Wahl-der-identifizierenden-Zusatze--Ausnahmeregel-Geografikum-namensgleich-zu-einem-Sachbegriff-oder-Korperschaft">Wahl der identifizierenden Zusätze : Ausnahmeregel - Geografikum namensgleich zu einem Sachbegriff oder Körperschaft</a>
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    Wahl der identifizierenden Zusätze : Ausnahmeregel - eine geografische Einheit sehr viel bekannter
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    Ist eine der homonymen geografischen Einheiten sehr viel bekannter als die anderen, so entfällt bei ihr der identifizierende Zusatz. Wird dabei ein identifizierender Zusatz bei einer Gebietskörperschaft benötigt, werden die Zusätze gemäß <a href="P498">Kategorie einer Gebietskörperschaft</a> gewählt.
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    Wahl der identifizierenden Zusätze : Ausnahmeregel - Ort/Stadt/Gemeinde namensgleich zu Staat/Gliedstaat
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    Ist ein Ort (im Sinne von Gemeinde) namensgleich mit einem Staat oder Gliedstaat, erhält i. d. R. (Ausnahme: Stadt ist sehr viel bekannter, siehe oben) der Ort den identifizierenden Zusatz "Stadt" (siehe <a href="P498">Kategorie einer Gebietskörperschaft</a>).
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    Wahl der identifizierenden Zusätze : Ausnahmeregel - Ort/Stadt/Gemeinde namensgleich zu einer naturräumlichen Einheit oder einem Ethnografikum
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    Ist eine Stadt/Gemeinde homonym zu einer naturräumlichen Einheit oder einem Ethnografikum und bietet die geografische Lage keine ausreichende Unterscheidung, so bleibt der Ortsname i. d. R. ohne Homonymenzusatz; dem Namen der naturräumlichen bzw. ethnografischen Einheit wird eine zutreffende Gattungsbezeichnung als identifizierenden Zusatz hinzugefügt.
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    Wahl der identifizierenden Zusätze : Ausnahmeregel - Gebietskörperschaft namensgleich zu einer naturräumlichen Einheit mit gleicher geografischer Abdeckung
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    Ist eine Gebietskörperschaft homonym zu einer naturräumlichen Einheit gleicher oder annähernd gleicher geografischer Lage, wird auf eine bevorzugte Bezeichnung normiert, die den Regeln für Gebietskörperschaften folgt. Sind homonyme Gebietskörperschaften und Landschaften in ihrer geografischen Ausdehnung nicht deckungsgleich, so wird i. d. R. der Landschaftsbezeichnung der identifizierende Zusatz hinzugefügt (z. B. "Landschaft" oder ein anderer geeigneter Zusatz).
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    Wahl der identifizierenden Zusätze : Ausnahmeregel - Geografikum namensgleich zu einem Sachbegriff oder Körperschaft
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    Ist das Geografikum homonym zu einem Sachbegriff, erhält i. d. R. das Geografikum den identifizierenden Zusatz (Wahl des Zusatzes siehe <a href="P498">Kategorie einer Gebietskörperschaft</a>). Bei Homonymität zu einer Körperschaft erhält die Körperschaft den identifizierenden Zusatz.
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    Wenn mehrere Gebietskörperschaften Rechtshoheit über dasselbe Gebiet beanspruchen (z. B. im Fall von Besatzungsmächten und Widerstandsregierungen), fügen Sie eine Kennzeichnung zum normierten Sucheinstieg hinzu, um zwischen den beiden zu unterscheiden. Fügen Sie die Kennzeichnung vor dem Datum oder den Daten hinzu, das/die mit der Gebietskörperschaft in Verbindung steht/stehen (siehe <a href="P428">Mit Körperschaft in Beziehung stehender Zeitraum</a>).
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    <strong>Beispiel</strong>
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    Flandern (Gebiet unter Deutscher Besatzung, 1914-18)
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