STA-Regel: Bevorzugter Name eines Geografikums | RDA-Eigenschaft - Basisregel: Erfassen des bevorzugten Namens eines Geografikums (Q12877)
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| Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
|---|---|---|---|
| Deutsch |
STA-Regel: Bevorzugter Name eines Geografikums | RDA-Eigenschaft - Basisregel: Erfassen des bevorzugten Namens eines Geografikums
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Aussagen
Übernehmen Sie geografische Namen mit Präfixen (Präpositionen, Artikel, und Verschmelzungen aus Präposition und Artikel oder Artikel und Adjektiv), einleitenden Bezeichnungen und präpositionalen Wendungen innerhalb des Namens in der nachgewiesenen Form.
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Lassen Sie einleitende Artikel nicht weg. Wenn Artikel in der Konvention einer Sprache aber als nicht feststehende Präfixe gelten, stellen Sie dem Artikel ein Nichtsortierzeichen voran. Das gilt für Namen in arabischer und hebräischer Sprache.
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Einleitende Bezeichnungen wie "Sankt", "Markt", "Siedlung", "Herzogtum", "Grafschaft", "Ciudad" u. Ä. einschließlich der fremdsprachigen Entsprechungen gelten als Namensbestandteil und sind Teil des bevorzugten Namens, wenn sie im maßgeblichen Nachschlagewerk fester Bestandteil des geografischen Namens sind. (Ist mit "Herzogtum", "Grafschaft" u. Ä. der Gattungsbegriff für eine Verwaltungseinheit gemeint, siehe <a class="ref" href="RDA-E-G010#Erfassen-des-bevorzugten-Namens-einer-Gebietskorperschaft">Spezifische Regeln für Gebietskörperschaften: Erfassen des bevorzugten Namens: Verwaltungseinheiten</a>.)
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Übernehmen Sie einleitende Bezeichnungen wie "Saint", "St." oder "Mount", "Mt." in der gebräuchlichen Form gemäß der Nachschlagewerke; normieren Sie nicht auf eine ausgeschriebene Form (für Kirchenbauten siehe <a class="ref" href="P648#Bauwerke">Spezifische Regeln für Bauwerke</a>).
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"Bad", "Seebad", "Kurort" und ähnliche und vergleichbare fremdsprachige Benennungen am Anfang des Namens werden gemäß ihrer Gebräuchlichkeit nach der Rangfolge der Nachschlagewerke als Bestandteil des Namens behandelt oder weggelassen.
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Erläuternde Bestandteile gehören zum Namen. Übernehmen Sie sie in der nachgewiesenen Form ohne Hinzufügung von Deskriptions- oder Trennzeichen.
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