Gerichte | Entitätstyp (Q11225)

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Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
Gerichte | Entitätstyp
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    Aussagen

    Organe der Rechtssprechung.
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    STA-KL-GERICHT
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    Gerichte sind nach Zivil- und Strafgerichten und Militärgerichten unterschieden.
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    Unter Gerichten werden hier Gerichte im Sinne von Organen einer spezifischen Gebietskörperschaft (ggf. auch mittelbar untergeordnet), aber auch Adhoc-Militärgerichte verstanden. Nicht gemeint sind hingegen internationale Gerichtshöfe, Schiedsgerichte, Sportgerichte o.Ä.
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    Der bevorzugte Name des Gerichts ist der Name in der Sprache der Körperschaft.
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    Beim Vorliegen mehrere Namensformen siehe Bevorzugter Name einer <a class="ref" href="P423#Wahl-des-bevorzugten-Namens-einer-Korperschaft">Körperschaft: Basisregeln Wahl des bevorzugten Namens einer Körperschaft</a> für weitere Bestimmungen.
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    Bei den angeführten Beziehungen handelt es sich um jene, die insbesondere für Gerichte von Bedeutung sind. Neben diesen gibt es noch weitere, die für <a class="ref" href="Q1933">Körperschaften</a> im allgemeinen sinnvoll oder sogar notwendig sind.
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    Mit Gericht in Beziehung stehender Allgemeinbegriff
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