Gerichte | Entitätstyp (Q11225)
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| Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
|---|---|---|---|
| Deutsch |
Gerichte | Entitätstyp
|
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Aussagen
Organe der Rechtssprechung.
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STA-KL-GERICHT
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Gerichte sind nach Zivil- und Strafgerichten und Militärgerichten unterschieden.
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Unter Gerichten werden hier Gerichte im Sinne von Organen einer spezifischen Gebietskörperschaft (ggf. auch mittelbar untergeordnet), aber auch Adhoc-Militärgerichte verstanden. Nicht gemeint sind hingegen internationale Gerichtshöfe, Schiedsgerichte, Sportgerichte o.Ä.
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K010 - Bevorzugter Name einer Körperschaft
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Wahl des bevorzugten Namens
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Der bevorzugte Name des Gerichts ist der Name in der Sprache der Körperschaft.
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Beim Vorliegen mehrere Namensformen siehe Bevorzugter Name einer <a class="ref" href="P423#Wahl-des-bevorzugten-Namens-einer-Korperschaft">Körperschaft: Basisregeln Wahl des bevorzugten Namens einer Körperschaft</a> für weitere Bestimmungen.
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Erfassen des bevorzugten Namens
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K015 - Abweichender Name einer Körperschaft
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Bei den angeführten Beziehungen handelt es sich um jene, die insbesondere für Gerichte von Bedeutung sind. Neben diesen gibt es noch weitere, die für <a class="ref" href="Q1933">Körperschaften</a> im allgemeinen sinnvoll oder sogar notwendig sind.
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K060 - Mit Körperschaft in Beziehung stehende Körperschaft
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Administrative Überordnung
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Erfassen Sie die direkt übergeordnete Entität, das heißt bei Gerichten die übergeordnete Gebietskörperschaft bzw. bei Abteilungen, die unter einem Gericht erfasst worden sind, das übergeordnete Gericht, als administrative Überordnung.
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K020 - Mit Körperschaft in Beziehung stehendes Geografikum
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Erfassen Sie den Ort des Sitzes.
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Erfassen Sie den geografischen Wirkungsbereich des Gerichts.
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Mit Gericht in Beziehung stehender Allgemeinbegriff
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Instanzieller Oberbegriff
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Erfassen Sie den für die Körperschaft zutreffenden Gattungsbegriff als instanziellen Oberbegriff.
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