STA-Regel: Abweichender Name einer Körperschaft | RDA-Eigenschaft - Gerichte (Q13365)

Aus STA Dokumentationsplattform
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Beschreibung vorhanden
Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
STA-Regel: Abweichender Name einer Körperschaft | RDA-Eigenschaft - Gerichte
Keine Beschreibung vorhanden

    Aussagen

    Empfohlen wird die Erfassung der selbständigen Form als zusätzlicher Sucheinstieg.
    0 Fundstellen
    Da der Name (oder die Abkürzung des Namens) des Ortes, an dem das Gericht seinen Sitz hat oder des Gebiets, für das es zuständig ist, bei dem bevorzugten Namen der Abteilung weggelassen wird, wird empfohlen, einen abweichenden Namen ohne Weglassungen zu erfassen.
    0 Fundstellen