STA-Regel: Abweichender Name einer Körperschaft | RDA-Eigenschaft - Gerichte (Q13365)
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| Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
|---|---|---|---|
| Deutsch |
STA-Regel: Abweichender Name einer Körperschaft | RDA-Eigenschaft - Gerichte
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Aussagen
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Da der Name (oder die Abkürzung des Namens) des Ortes, an dem das Gericht seinen Sitz hat oder des Gebiets, für das es zuständig ist, bei dem bevorzugten Namen der Abteilung weggelassen wird, wird empfohlen, einen abweichenden Namen ohne Weglassungen zu erfassen.
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