STA-Regel - spezifische Regel für Bauwerke zur Erfassung des Bevorzugten Namens | STA-Regel (Q3368): Unterschied zwischen den Versionen

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(‎Aussage geändert: Beschreibung (P7): Als bevorzugter Name gilt der gebräuchliche Name. Er wird entsprechend deutschsprachiger Nachschlagewerke bestimmt.)
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Normaler Rang

Aktuelle Version vom 8. August 2023, 06:57 Uhr

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Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
STA-Regel - spezifische Regel für Bauwerke zur Erfassung des Bevorzugten Namens | STA-Regel
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    Aussagen

    Als bevorzugter Name gilt der gebräuchliche Name. Er wird entsprechend deutschsprachiger Nachschlagewerke bestimmt.
    3 Fundstellen
    Dehio-Handbuch, Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland
    Lexikon der Weltarchitektur
    Der bevorzugte Name für Bauwerke, Großplastiken und Grab- und Denkmäler innerhalb eines Ortes wird aus dem gebräuchlichen Namen und dem Standort gebildet.
    0 Fundstellen
    Der gebräuchliche Name ist entweder ein Individualname oder, falls nicht vorhanden, eine Zusammensetzung aus Bauwerksgattungsbezeichnung und Ort.
    0 Fundstellen
    Wenn ein Gattungsbegriff mit einer Himmelsrichtung als Kompositum verwendet wird, gilt dieser Name (etwa „Westtor“) als Individualname.
    0 Fundstellen
    Tragen Bauwerke von Körperschaften keinen eigenen Namen, wird aus einem einschlägigen Gattungsbegriff und dem Namen der Körperschaft ein Individualname gebildet.
    0 Fundstellen
    Der Name der Körperschaft wird mit Bindewörtern angefügt und nicht als Zusatz in einem Unterfeld abgelegt; es wird ein gebräuchlicher Name für das Bauwerk angenommen.
    0 Fundstellen
    Der Standort eines Bauwerks ist Teil des normierten Sucheinstiegs und wird immer im Unterfeld Zusatz (in Form des normierten Sucheinstiegs des Ortes) erfasst.
    0 Fundstellen
    Für Teile von Bauwerken werden deren Benennungen im Unterfeld Allgemeine Unterteilung an das übergeordnete Bauwerk angefügt.
    0 Fundstellen
    Bevorzugter Name für Kirchenbauten von Gemeinden mit katholischer Konfession ist in der Regel das Patrozinium.
    0 Fundstellen
    Unabhängig von der Konfession gilt: Ist ein Kirchenbau unter einem anderen Individualnamen gemäß den Nachschlagewerken einschließlich Homepage bekannter als unter seinem Patrozinium oder dem ehemaligen Patrozinium, so gilt dieser als gebräuchlicher Name und wird zum bevorzugten Namen.
    0 Fundstellen
    Konfessionsbezeichnungen können zu Unterscheidung, wenn nötig, hinzugenommen werden.
    0 Fundstellen
    Bei Kirchenbauten werden Bezeichnungen wie Sankt, San, Santa, Santissima usw., wenn eindeutig festzustellen, im bevorzugten Namen immer ausgeschrieben, unabhängig von der vorliegenden Namensform.
    0 Fundstellen
    „Dom“, „Münster“ und „Kathedrale“ werden wie Bauwerksgattungen behandelt, d. h. der Ort als individualisierendes Element bildet in Verbindung mit dem Sachbegriff den Individualnamen.
    0 Fundstellen
    Ein bevorzugter Name in der adjektivischen Form (z. B. Freiburger Münster) ist nicht zulässig, diese Form kann als abweichender Name erfasst werden.
    0 Fundstellen
    Eine Funktionsbezeichnung wie zum Beispiel „Stiftskirche“, „Pfarrkirche“, „Evangelische Kirche“ oder „Wallfahrtskirche“ wird nur dann zum bevorzugten Namen, wenn sich weder in den Nachschlagewerken noch in der Vorlage oder im Internet eine andere Namensform ermitteln lässt.
    0 Fundstellen
    Der Individualname wird auch hier wie bei Bauwerksgattungen gebildet; d. h. der Funktionsbezeichnung wird der Ortsname hinzugefügt.
    0 Fundstellen
    Nur falls es zwei namensgleiche Kirchenbauten in einem Ort gibt, wird der Ortsteil im Unterfeld <i>Zusatz</i> erfasst.
    0 Fundstellen