STA-Regel: spezifische Regel für Bauwerke zur Erfassung des Bevorzugten Namens - Standortangabe mit dem Ortsteil gemäß Anwendungskontext Bauwerks-Dokumentation (Q3384)
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Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
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Deutsch |
STA-Regel: spezifische Regel für Bauwerke zur Erfassung des Bevorzugten Namens - Standortangabe mit dem Ortsteil gemäß Anwendungskontext Bauwerks-Dokumentation
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Aussagen
Um die Disambiguierung jederzeit gewährleisten zu können, wird - wenn vorhanden - immer der spezifischste Ortsteil in der Vorzugsbenennung erfasst.
0 Fundstellen