STA-Regel - spezifische Regel für Bauwerke zur Erfassung des Bevorzugten Namens | STA-Regel (Q3368)

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Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
STA-Regel - spezifische Regel für Bauwerke zur Erfassung des Bevorzugten Namens | STA-Regel
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    Aussagen

    Als bevorzugter Name gilt der gebräuchliche Name, wenn möglich in deutscher Sprache. Bestimmen Sie diesen gemäß der&nbsp;<a href="pages/viewpage.action?pageId=90412131&amp;preview=/90412131/279972540/ListeNSW_Rangfolge.pdf" rel="nofollow">Rangfolge der Nachschlagewerke (Prioritätenliste)</a>. Ist die Recherche dort ergebnislos, können Sie für Deutschland die&nbsp;<a href="http://www.denkmalliste.org/denkmallisten.html" rel="nofollow">Denkmallisten der zuständigen Landesdenkmalämter</a> konsultieren.
    0 Fundstellen
    Die Bestimmung des bevorzugten Namens erfolgt entsprechend deutschsprachiger Nachschlagewerke. Falls sich kein deutschsprachiger Name ermitteln lässt, erfassen Sie ein Bauwerk, eine Großplastik, ein Grab- bzw. ein Denkmal mit einem originalsprachlichen Namen. Dies gilt auch für bevorzugte Namen, die aus Gattungsbezeichnung und Geografikum gebildet werden.
    0 Fundstellen
    Der gebräuchliche Name ist entweder ein Individualname oder, falls nicht vorhanden, eine Zusammensetzung aus der Gattungsbezeichnung für das Bauwerk und dem Ort. Erfassen Sie den Ort in der Form des normierten Sucheinstiegs für diesen Ort. Ist die Zusammensetzung aus der Gattungsbezeichnung und dem Ort nicht eindeutig, weil mehrere Bauwerke derselben Gattung im Ort existieren, können Sie stattdessen eine Zusammensetzung aus der Gattungsbezeichnung und dem Straßennamen mit der Hausnummer erfassen. Dabei wird nach der Bauwerksgattung ein Komma gesetzt.
    0 Fundstellen
    Wenn ein Gattungsbegriff mit einer Himmelsrichtung als Kompositum gewählt wird, gilt dieser Name als Individualname.
    0 Fundstellen
    Kann für ein Bauwerk, eine Großplastik, ein Grab- bzw. ein Denkmal kein Individualname ermittelt werden, erfassen Sie den bevorzugten Namen mit einer Umschreibung des dargestellten Objekts oder Motivs durch Wortfolgen und Komposita aus Gattungsbegriff und Personenamen, z. B. "Denkmal für …", "Grab …", "Grabmal der/des …", "Standbild von …" und "Statue".
    0 Fundstellen
    0 Fundstellen
    Tragen Bauwerke von Körperschaften keinen eigenen Namen, wird aus dem Gattungsbegriff für das Bauwerk und dem Namen der Körperschaft ein Individualnamen gebildet.&nbsp;<span class="">Der Name der Körperschaft wird mit Bindewörtern angefügt und ist somit Bestandteil des bevorzugten Namens (und kein identifizierender Zusatz); es wird ein gebräuchlicher Name für das Bauwerk angenommen.</span>
    0 Fundstellen
    Teile von Bauwerken, Großplastiken, Grab- bzw. Denkmälern
    0 Fundstellen
    Bei Flughäfen wird zwischen der&nbsp;Betreiberfirma als&nbsp;Körperschaft&nbsp;und dem Bauensemble bzw. dem Areal unterschieden. Erfassen Sie die Betreiberfirma gemäß den <a href="Q1933" rel="nofollow">Regeln zur Erfassung von Körperschaften</a>. Flughäfen als Bauensemble (Areal) werden als Geografikum unter ihrem Namen erfasst.
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