STA-Regel: spezifische Regel für Bauwerke zur Erfassung des Bevorzugten Namens - Standortangabe mit dem Hauptort gemäß Anwendungskontext Inhaltserschließung (Q3383)
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Keine Beschreibung vorhanden
Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
---|---|---|---|
Deutsch |
STA-Regel: spezifische Regel für Bauwerke zur Erfassung des Bevorzugten Namens - Standortangabe mit dem Hauptort gemäß Anwendungskontext Inhaltserschließung
|
Keine Beschreibung vorhanden
|
Aussagen
In der Vorzugsbenennung wird als Ort der Hauptort erfasst.
0 Fundstellen
Ein Ortsteil wird in der Vorzugsbenennung nur dann erfasst, wenn aufgrund von Gleichnamigkeit der Hauptort nicht ausreicht.
0 Fundstellen