STA-Regel: spezifische Regel für Bauwerke zur Erfassung des Bevorzugten Namens - Standortangabe mit dem Hauptort gemäß Anwendungskontext Inhaltserschließung (Q3383)

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Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
STA-Regel: spezifische Regel für Bauwerke zur Erfassung des Bevorzugten Namens - Standortangabe mit dem Hauptort gemäß Anwendungskontext Inhaltserschließung
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    Aussagen

    In der Vorzugsbenennung wird als Ort der Hauptort erfasst.
    0 Fundstellen
    Ein Ortsteil wird in der Vorzugsbenennung nur dann erfasst, wenn aufgrund von Gleichnamigkeit der Hauptort nicht ausreicht.
    0 Fundstellen