STA-Regel: Abweichender Name einer Körperschaft | RDA-Eigenschaft - Allgemeine Richtlinien zum Erfassen (Q9700)

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Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
STA-Regel: Abweichender Name einer Körperschaft | RDA-Eigenschaft - Allgemeine Richtlinien zum Erfassen
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    Aussagen

    Erfassen Sie einen abweichenden Namen einer Körperschaft, der für die Identifizierung oder den Zugang als wichtig angesehen wird, unter Anwendung der allgemeinen Richtlinien unter <a class="ref" href="P430">Name einer Körperschaft</a>.
    0 Fundstellen
    Abweichende Namen sind Namensformen, die die Körperschaft verwendet oder die in Nachschlagewerken gefunden werden, die aber nicht als bevorzugter Name gewählt werden. Dazu zählen u. a.: Namensänderungen, die nicht zu einem neuen Datensatz führen, ausgeschriebene Namensformen, wenn als bevorzugter Name ein Akronym, eine Initial- oder Kurzform gewählt wird; Akronyme, Initial- oder Kurzformen, wenn die vollständige Namensform als bevorzugter Name gewählt wird; alternative Sprachformen, abweichende Schrift/Transliteration, abweichende Schreibweise des Namens sowie sonstige abweichende Namen.
    0 Fundstellen
    Namensänderungen, die nicht zu einem neuen Datensatz führen
    0 Fundstellen
    Alle Namensformen, die auf Namensschwankungen zurückgehen oder Namensänderungen, die nicht zu einem neuen Datensatz führen (siehe die Ausführungen unter <a class="ref" href="P423">Bevorzugter Name einer Körperschaft: Basisregeln Wahl des bevorzugten Namens einer Körperschaft: Namensänderung</a>) , werden als abweichende Namen erfasst.
    0 Fundstellen
    Wenn der bevorzugte Name einer Körperschaft aus einem Akronym, einer Initialform oder einer abgekürzten Form des Namens besteht oder diese beinhaltet, erfassen Sie die ausgeschriebene Form des Namens als einen abweichenden Namen.
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    Wenn der Name, der als bevorzugter Name einer Körperschaft erfasst wurde, eine oder mehrere alternative Sprachformen hat, erfassen Sie diese als abweichende Namen.
    0 Fundstellen
    Wenn der Name, der als bevorzugter Name erfasst wird, mit einer Zahl beginnt, die als Ziffer ausgedrückt ist, oder eine solche enthält und der Zugang zu Zahlwörtern sich von dem auf Zahlen unterscheidet, die als Ziffern geschrieben sind, dann erfassen Sie die Form mit dem Zahlwort als abweichenden Namen:
    0 Fundstellen
    Wenn der Name, der als bevorzugter Name erfasst wird, mit einem Zahlwort beginnt oder eins enthält und der Zugang zu Zahlwörtern sich von dem auf Zahlen unterscheidet, die als Ziffern geschrieben sind, dann erfassen Sie die Form mit der Zahl, die als Ziffer ausgedrückt ist, als abweichenden Namen:
    0 Fundstellen
    Erfassen Sie sonstige abweichende Namen und abweichende Formen des Namens, wenn das für die Identifizierung oder den Zugang als wichtig angesehen wird. Abweichende Namen wären beispielsweise: eine unselbstständige Form bei selbstständig erfassten untergeordneten Körperschaften bzw. die selbstständige Namensform bei unselbstständig erfassten untergeordneten Körperschaften. Der offizielle Name, wenn ein gebräuchlicher Name als bevorzugte Namensform genommen wurde. Bei mehrstufig untergeordneten Körperschaften erfolgen Eintragungen von der Form mit allen Unterordnungen. Bei Gerichten die Namensform mit dem Ort, an dem das Gericht seinen Sitz hat bzw. dem Gebiet, für das es zuständig ist. Bei Botschaften und Konsulaten die Namensform mit dem Namen des repräsentierten Landes bzw. die Namensform ohne Weglassungen.
    0 Fundstellen
    Erfassen Sie eine Vorlageform des Namens einer Körperschaft als einen abweichenden Namen, wenn der bevorzugte Name als Abteilung einer übergeordneten oder zugehörigen Körperschaft erfasst wird.
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