Fürsten und Adelige | Entitätstyp (Q3501)

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Klasse für Personen die ...
Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
Fürsten und Adelige | Entitätstyp
Klasse für Personen die ...

    Aussagen

    STA-KL-ADELIGE
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    <p>Der Titel ist bei Adeligen, auch bei Mitgliedern nicht mehr regierender F&uuml;rstenh&auml;user, Teil des bevorzugten Namens, wenn er von der Person selbst gebraucht wird. Zur Bestimmung des selbst gebrauchten Namens hat die Namensform, die in vorliegendenen Ressourcen &uuml;berwiegend vorkommt, Vorrang vor der Namensform, die in Nachschlagewerken verzeichnet ist. In Zweifelsf&auml;llen wird der Adelstitel erfasst.</p><p>Erfassen Sie den Adelstitel in der deutschen Form immer zus&auml;tzlich als separates Element. Erfassen Sie au&szlig;erdem immer den instanziellen Oberbegriff&nbsp;<em>Adel</em>. Optional kann bei regierenden F&uuml;rsten auch der Adelstitel als instanzieller Oberbegriff und das regierte Territorium als Wirkungsort erfasst werden.</p>
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    Festlegungen zur Bestimmung, wer regierender Fürst ist:
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    <ol><li>Für das Römisch-Deutsche Reich (bis 1806) werden neben dem Kaiser oder König zusätzlich als regierende Fürsten definiert: weltliche Kurfürsten, Erzherzöge, Herzöge, Fürsten, Markgrafen, Landgrafen, Pfalzgrafen und Burggrafen; nicht jedoch Grafen, es sei denn, sie regieren über ein größeres geschlossenes Territorium (wie Jülich, Württemberg)</li><li>In Großbritannien regiert der König / die Königin von 939 bis 1714 über das Territorium England, danach über Großbritannien. Die Herrscher der angelsächsischen Teilreiche werden bis ca. 950 mit dem jeweiligen Territorium und dem Titel König bezeichnet. Schottische Herrscher tragen von 828 bis 1602 den Titel König (von Schottland), seit 1603 sind sie gleichzeitig König von England bzw. Großbritannien und der bevorzugte Name wird mit diesem Territorium gebildet. Das Territorium Schottland wird als Teil des abweichenden Namens erfasst.</li><li>Die Statthalter der Niederlande werden nicht als regierende Fürsten erfasst; der bevorzugte Name wird mit dem Familiennamen gebildet. Als abweichender Name kann eine Form mit dem Territorium Niederlande und dem Titel Statthalter erfasst werden.</li><li>Die Herrscher in &Ouml;sterreich tragen folgende Titel:<ul><li>976 - 1156: Markgraf (wenn nicht deutscher K&ouml;nig),</li><li>1156 - 1453: Herzog (wenn nicht deutscher K&ouml;nig),</li><li>1453 - 1804: Kaiser; als Territorium wird das R&ouml;misch-Deutsche Reich erfasst. Mitglieder des Hauses Habsburg werden mit dem Titel Erzherzog bzw. Erzherzogin bezeichnet.</li><li>1804 - 1919: Kaiser; das Territorium ist &Ouml;sterreich.</li></ul><li>Im römischen Reich erhalten alle Kaiser diesen Titel, wobei der Geschlechtername nicht Teil des bevorzugten Namens ist. Er kann als abweichender Name erfasst werden.</li><li>Die regierenden Fürsten Russlands tragen bis 1547 den Titel Fürst bzw. Großfürst. Danach wird der Titel Zar für alle russischen Herrscher bis 1917 verwendet. Der Titel Kaiser kann nach 1721 als Teil des abweichenden Namens erfasst werden. Die Zarensöhne tragen bis 1718 den Titel Zarewitsch, danach den Titel Großfürst. Der Thronfolger trägt ab 1797 den Titel Zesarowitsch. Zarentöchter werden ab 1547 als Zarewna bezeichnet, die Frau des Zaren als Zarin.</li></ol>
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    Regierende Fürsten, Mitglieder regierender Fürstenhäuser
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    Für regierende Fürsten und Mitglieder regierender Fürstenhäuser wählen Sie normiert den persönlichen Namen in der im Deutschen gebräuchlichen Form, gefolgt von Zählung (in römischen Ziffern durch Punkt abgeschlossen), Territorium und Titel (in der im Deutschen gebräuchlichen Form) als bevorzugten Namen.
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    Wenn der Name einer Person zusätzlich zum persönlichen Namen den Familiennamen, den Namen eines Fürstenhauses, einer Dynastie, eine territoriale Kennzeichnung o. ä. enthält, so fügen Sie diesen Namen dem persönlichen Namen direkt an, gefolgt vom normierten Titel, Territorium und ggf. einer Zählung.
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    Erfassen Sie Zählungen, die zu einem persönlichen Namen gehören, auf den ein zweiter persönlicher Name folgt, als Wortfolge „Vorname Zählung. Vorname“.
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    Bilden Sie den bevorzugten Namen von Mitgliedern von Fürstenhäusern, die nicht mehr regieren, in der Form Nachname, Vorname ggf. Präfix. Gibt es keinen Nachnamen, so verwenden Sie den Namen des Hauses oder der Dynastie bzw. den Territorialtitel (lt. Nachschlagewerk). Erfassen Sie den früheren Namen als abweichenden Namen, wenn die Person den Titel zu der Zeit innehatte, zu der die Familie noch regierte.
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    Erfassen Sie für Ehepartner von Personen mit dem höchsten fürstlichen Rang die Beziehung zum Ehepartner nicht in verbaler Form als Teil des Titels, sondern als Beziehung in einem eigenen Datenfeld.
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    Fügen Sie bei Kindern und Enkeln von Personen mit dem höchsten fürstlichen Rang den Titel in der im Deutschen gebräuchlichen Form zum bevorzugten Namen hinzu. Die Beziehung zum (Groß-)Elternteil erfassen Sie ebenfalls nicht in verbaler Form als Teil des Titels, sondern als Beziehung in einem eigenen Datenfeld.
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    Der Titel ist bei Adeligen Teil des normierten Sucheinstiegs, wenn er von der Person selbst verwendet wird. Dabei haben bei Abweichung die Angaben in den vorliegenden Ressourcen Vorrang vor den Nachschlagwerken. Fügen Sie den Titel dem bevorzugten Namen in der Sprache hinzu, in der er verliehen wurde. Erfassen Sie ihn außerdem in deutscher Sprache als separates Element sowie den Gattungsbegriff <em>Adel</em> als instanziellen Oberbegriff.
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    Wenn ein Adelstitel nicht nur den Rang bezeichnet, sondern einen Eigennamen beinhaltet, beginnt der bevorzugte Name mit dem Eigennamen. Vorname und ggf. Familienname folgen, danach kommt die Rangbezeichnung. Erfassen Sie zusätzlich den Titel in deutscher Sprache als separates Element. Erfassen Sie den Titel als Relation zum Sachbegriff (siehe auch <a href="Q8582" class="ref" rel="nofollow">Allgemeines: Adelstitel, Angaben zum Rang usw.</a>).
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    <p>Erfassen Sie f&uuml;r Ehepartner von Personen mit dem h&ouml;chsten f&uuml;rstlichen Rang die Beziehung zur regierenden Person als familiäre Beziehung.</p><p>Erfassen Sie bei Kindern und Enkeln von Personen mit dem h&ouml;chsten f&uuml;rstlichen Rang die Beziehung zum (Gro&szlig;-)Elternteil ebenfalls als famili&auml;re Beziehung.</p>
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    Mit Person in Beziehung stehender Allgemeinbegriff
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    Erfassen Sie weitere Merkmale unter Beachtung der Regeln unter <a href="STA-KL-PERSON#Sonstige-Merkmale" class="ref">Entitätstyp Personen: Sonstige Merkmale</a>
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