STA-Regel: Fürsten und Adelige Definition / Abgrenzung | Regeltext (Q12502)
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| Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
|---|---|---|---|
| Deutsch |
STA-Regel: Fürsten und Adelige Definition / Abgrenzung | Regeltext
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Aussagen
<p>Personen mit höchstem fürstlichen Rang sind Kaiser und Kaiserinnen, Könige und Königinnen und andere Personen mit Titeln, die einen solchen Status in einem Land oder bei einem Volk anzeigen, wie z. B. Zaren, Zarinnen, Großherzöge, Großherzoginnen, Prinzen, Prinzessinnen. Für das antike Römische Reich erhalten alle Kaiser den Titel <em>Kaiser</em> im bevorzugten Namen, wobei der Geschlechtername nicht Teil des bevorzugten Namens ist; er kann als abweichender Name erfasst werden. Im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation bis 1806 waren regierende Fürsten der jeweilige Kaiser oder König, die weltlichen und geistlichen Reichsfürsten (zu letzteren siehe unter <a class="ref" href="P436#Titel-der-einen-religiosen-Rang-bezeichnet">Titel, der einen religiösen Rang bezeichnet: (Christliche) geistliche Würdenträger</a>), wie z. B. Kurfürsten, Erzherzöge, Herzöge, Fürsten, Markgrafen, Landgrafen, Pfalzgrafen und Burggrafen. Erfassen Sie auch die gegenwärtig noch regierenden Fürsten und Mitglieder regierender Fürstenhäuser nach dieser Regel. Der Rang ist der einzige entscheidende Faktor für die Anwendung dieser Bestimmungen, nicht der Grad an Autorität oder Macht, die von der Person ausgeübt wird.</p>
0 Fundstellen