STA-Regel: spezifische Regel zur Erfassung des Bevorzugten Namens eines Bauwerkes - Standortangabe mit dem Hauptort gemäß Anwendungsprofil Inhaltserschließung (Q3383)
Version vom 7. Juni 2022, 08:52 Uhr von Mathias Manecke (Diskussion | Beiträge) (Aussage entfernt: Property:P397: Property:P94)
Keine Beschreibung vorhanden
| Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
|---|---|---|---|
| Deutsch |
STA-Regel: spezifische Regel zur Erfassung des Bevorzugten Namens eines Bauwerkes - Standortangabe mit dem Hauptort gemäß Anwendungsprofil Inhaltserschließung
|
Keine Beschreibung vorhanden
|
Aussagen
In der Vorzugsbenennung wird als Ort der Hauptort erfasst.
0 Fundstellen
Ein Ortsteil wird in der Vorzugsbenennung nur dann erfasst, wenn aufgrund von Gleichnamigkeit der Hauptort nicht ausreicht.
0 Fundstellen