STA-Regel - spezifische Regel zur Erfassung des Bevorzugten Namens eines Bauwerkes - Standortangabe mit dem Hauptort (Q3383)
Version vom 7. Juni 2022, 08:42 Uhr von Mathias Manecke (Diskussion | Beiträge) (Aussage erstellt: Property:P7: Ein Ortsteil wird in der Vorzugsbenennung nur dann erfasst, wenn aufgrund von Gleichnamigkeit der Hauptort nicht ausreicht.)
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| Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
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| Deutsch |
STA-Regel - spezifische Regel zur Erfassung des Bevorzugten Namens eines Bauwerkes - Standortangabe mit dem Hauptort
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Aussagen
In der Vorzugsbenennung wird als Ort der Hauptort erfasst.
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Ein Ortsteil wird in der Vorzugsbenennung nur dann erfasst, wenn aufgrund von Gleichnamigkeit der Hauptort nicht ausreicht.
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