STA-Regel - spezifische Regel zur Erfassung des Bevorzugten Namens eines Bauwerkes - Standortangabe mit dem Hauptort (Q3383)

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Version vom 7. Juni 2022, 08:42 Uhr von Mathias Manecke (Diskussion | Beiträge) (‎Aussage erstellt: Property:P7: Ein Ortsteil wird in der Vorzugsbenennung nur dann erfasst, wenn aufgrund von Gleichnamigkeit der Hauptort nicht ausreicht.)
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Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
STA-Regel - spezifische Regel zur Erfassung des Bevorzugten Namens eines Bauwerkes - Standortangabe mit dem Hauptort
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    Aussagen

    In der Vorzugsbenennung wird als Ort der Hauptort erfasst.
    0 Fundstellen
    Ein Ortsteil wird in der Vorzugsbenennung nur dann erfasst, wenn aufgrund von Gleichnamigkeit der Hauptort nicht ausreicht.
    0 Fundstellen