STA-Regel: Rang-, Ehren- oder Amtsbezeichnung | RDA-Eigenschaft - Fürstennamen (Q11278)
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| Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
|---|---|---|---|
| Deutsch |
STA-Regel: Rang-, Ehren- oder Amtsbezeichnung | RDA-Eigenschaft - Fürstennamen
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Aussagen
Person mit dem höchsten fürstlichen Rang innerhalb eines Landes
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Personen mit höchstem fürstlichen Rang sind Kaiser und Kaiserinnen, Könige und Königinnen und andere Personen mit Titeln, die einen solchen Status in einem Land oder bei einem Volk anzeigen, wie z. B. Zaren, Zarinnen, Großherzöge, Großherzoginnen, Prinzen, Prinzessinnen. Für das antike Römische Reich erhalten alle Kaiser den Titel <em>Kaiser</em> im bevorzugten Namen, wobei der Geschlechtername nicht Teil des bevorzugten Namens ist; er kann als abweichender Name erfasst werden. Im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation bis 1806 waren regierende Fürsten der jeweilige Kaiser oder König, die weltlichen und geistlichen Reichsfürsten (zu letzteren siehe unter <a href="https://wiki.dnb.de/P436#Titel-der-einen-religiosen-Rang-bezeichnet" class="ref">Titel, der einen religiösen Rang bezeichnet: (Christliche) geistliche Würdenträger</a>), wie z. B. Kurfürsten, Erzherzöge, Herzöge, Fürsten, Markgrafen, Landgrafen, Pfalzgrafen und Burggrafen. Erfassen Sie auch die gegenwärtig noch regierenden Fürsten und Mitglieder regierender Fürstenhäuser nach dieser Regel. Der Rang ist der einzige entscheidende Faktor für die Anwendung dieser Bestimmungen, nicht der Grad an Autorität oder Macht, die von der Person ausgeübt wird.
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Bei regierenden Fürsten und Mitgliedern regierender Fürstenhäuser sind Territorium und Titel Bestandteil des Namens. Fügen Sie sie dem bevorzugten Namen in der im Deutschen gebräuchlichen Form, ggf. nach einer Zählung, hinzu. Trennen Sie Territorium und Titel durch Komma und Spatium.
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Wenn Sie den Namen in der Sprache des Landes der Person oder in einer anderen Sprache als abweichenden Namen erfassen, erfassen Sie nach Möglichkeit auch das Territorium und Titel in der jeweiligen Sprache.
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Ehepartner von Personen mit fürstlichem Rang
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Erfassen Sie für Ehepartner von Personen mit fürstlichem Rang nur den Titel als Teil des normierten Sucheinstiegs und nicht die Angabe <em>Gemahl/in von</em>.
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Erfassen Sie die Beziehung zum Ehepartner als eigenes Merkmal (siehe: <a href="#Beziehungen-zu-anderen-Personen-oder-Identitaten" class="ref">Beziehungen zu anderen Personen oder Identitäten</a>)
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Kinder und Enkel von Personen mit fürstlichem Rang
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Erfassen Sie für das Kind oder den Enkel einer Person mit dem höchsten fürstlichen Rang innerhalb eines Landes oder eines Volkes den Titel des Kindes oder Enkels in der im Deutschen gebräuchlichen Form.
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Erfassen Sie die Beziehung zum (Groß-)Elternteil nicht in verbaler Form als Teil des Titels, sondern als eigenes Merkmal (siehe: <a href="#Beziehungen-zu-anderen-Personen-oder-Identitaten" class="ref">Beziehungen zu anderen Personen oder Identitäten</a>).
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Weitere Details siehe auch <a href="https://wiki.dnb.de/Q3501" class="ref">Entitätstyp Fürsten und Adlige</a>.
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