STA-Regel: Rang-, Ehren- oder Amtsbezeichnung | RDA-Eigenschaft - Fürstennamen (Q11278)
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| Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
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| Deutsch |
STA-Regel: Rang-, Ehren- oder Amtsbezeichnung | RDA-Eigenschaft - Fürstennamen
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Aussagen
Person mit dem höchsten fürstlichen Rang innerhalb eines Landes
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Personen mit höchstem fürstlichen Rang sind Kaiser und Kaiserinnen, Könige und Königinnen und andere Personen mit Titeln, die einen solchen Status in einem Land oder bei einem Volk anzeigen, wie z. B. Zaren, Zarinnen, Großherzöge, Großherzoginnen, Prinzen, Prinzessinnen. Für das antike Römische Reich erhalten alle Kaiser den Titel <em>Kaiser</em> im bevorzugten Namen, wobei der Geschlechtername nicht Teil des bevorzugten Namens ist; er kann als abweichender Name erfasst werden. Im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation bis 1806 waren regierende Fürsten der jeweilige Kaiser oder König, die weltlichen und geistlichen Reichsfürsten (zu letzteren siehe unter <a href="https://wiki.dnb.de/P436#Titel-der-einen-religiosen-Rang-bezeichnet" class="ref">Titel, der einen religiösen Rang bezeichnet: (Christliche) geistliche Würdenträger</a>), wie z. B. Kurfürsten, Erzherzöge, Herzöge, Fürsten, Markgrafen, Landgrafen, Pfalzgrafen und Burggrafen. Auch die gegenwärtig noch regierenden Fürsten und Mitglieder regierender Fürstenhäuser werden nach dieser Regel erfasst. Der Rang ist der einzige entscheidende Faktor für die Anwendung dieser Bestimmungen, nicht der Grad an Autorität oder Macht, die von der Person ausgeübt wird.
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Bei regierenden Fürsten und Mitgliedern regierender Fürstenhäuser sind Territorium und Titel Bestandteil des Namens. Sie werden dem bevorzugten Namen in der im Deutschen gebräuchlichen Form, ggf. nach einer Zählung, dem bevorzugten Namen hinzugefügt; Territorium und Titel werden durch Komma und Spatium getrennt.
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Wenn der Name in der Sprache des Landes der Person oder in einer anderen Sprache als Alternative Namensform erfasst wird, werden nach Möglichkeit auch das Territorium und Titel in der jeweiligen Sprache erfasst.
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Ehepartner von Personen mit fürstlichem Rang
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Für Ehepartner von Personen mit fürstlichem Rang wird nur der Titel als Teil des normierten Sucheinstiegs erfasst und nicht die Angabe <em>Gemahl/in von</em>.
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Die Beziehung zum Ehepartner wird als eigenes Merkmal erfasst (siehe: <a href="#Beziehungen-zu-anderen-Personen-oder-Identitaten" class="ref">Beziehungen zu anderen Personen oder Identitäten</a>)
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Kinder und Enkel von Personen mit fürstlichem Rang
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Für das Kind oder den Enkel einer Person mit dem höchsten fürstlichen Rang innerhalb eines Landes oder eines Volkes wird der Titel des Kindes oder Enkels in der im Deutschen gebräuchlichen Form erfasst.
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Die Beziehung zum (Groß-)Elternteil wird nicht in verbaler Form als Teil des Titels, sondern als eigenes Merkmal erfasst (siehe: <a href="#Beziehungen-zu-anderen-Personen-oder-Identitaten" class="ref">Beziehungen zu anderen Personen oder Identitäten</a>)
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Thailändische Fürsten
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Die Könige von Thailand werden wie sonstige Könige erfasst.
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Für den Namen einer Person von fürstlicher Abstammung wird der erste Teil des Namens oder des jüngsten Namens, den er oder sie verwendet, als erstes Element erfasst.
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Für solche mit dem Rang <em>Čhaofā</em> und <em>Phraʿong Čhao</em> wird <em>Prinz</em> oder <em>Prinzessin</em> erfasst. Für <em>Mō̜m Čhao</em>, <em>Mō̜m Rātchawong</em> und <em>Mō̜m Lūūang</em>. wird <em>M.C.</em>, <em>M.R.</em> und <em>M.L.</em> erfasst. Der Rang <em>krom</em> wird nicht ergänzt. Alle früheren Namen der Person, einschließlich der damit in Verbindung stehenden Ränge und Titel, werden als abweichende Namen erfasst.
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