STA-Regel: spezifische Regel für Bauwerke zur Erfassung des Bevorzugten Namens - Standortangabe mit dem Hauptort gemäß Anwendungskontext Inhaltserschließung (Q3383)
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| Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
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| Deutsch |
STA-Regel: spezifische Regel für Bauwerke zur Erfassung des Bevorzugten Namens - Standortangabe mit dem Hauptort gemäß Anwendungskontext Inhaltserschließung
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Aussagen
In der Vorzugsbenennung wird als Ort der Hauptort erfasst.
0 Fundstellen
Ein Ortsteil wird in der Vorzugsbenennung nur dann erfasst, wenn aufgrund von Gleichnamigkeit der Hauptort nicht ausreicht.
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