STA-Regel: spezifische Regel zur Erfassung des Bevorzugten Namens eines Bauwerkes - Standortangabe mit dem Ortsteil gemäß Anwendungsprofil Bauwerks-Dokumentation (Q3384)
Version vom 7. Juni 2022, 08:55 Uhr von Mathias Manecke (Diskussion | Beiträge) (Aussage erstellt: Property:P7: Um die Disambiguierung jederzeit gewährleisten zu können, wird - wenn vorhanden - immer der spezifischste Ortsteil in der Vorzugsbenennung erfasst.)
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Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
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Deutsch |
STA-Regel: spezifische Regel zur Erfassung des Bevorzugten Namens eines Bauwerkes - Standortangabe mit dem Ortsteil gemäß Anwendungsprofil Bauwerks-Dokumentation
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Aussagen
Um die Disambiguierung jederzeit gewährleisten zu können, wird - wenn vorhanden - immer der spezifischste Ortsteil in der Vorzugsbenennung erfasst.
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