STA-Regel: spezifische Regel zur Erfassung des Bevorzugten Namens eines Bauwerkes - Standortangabe mit dem Ortsteil gemäß Anwendungsprofil Bauwerks-Dokumentation (Q3384)

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Version vom 7. Juni 2022, 08:55 Uhr von Mathias Manecke (Diskussion | Beiträge) (‎Aussage erstellt: Property:P7: Um die Disambiguierung jederzeit gewährleisten zu können, wird - wenn vorhanden - immer der spezifischste Ortsteil in der Vorzugsbenennung erfasst.)
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Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
STA-Regel: spezifische Regel zur Erfassung des Bevorzugten Namens eines Bauwerkes - Standortangabe mit dem Ortsteil gemäß Anwendungsprofil Bauwerks-Dokumentation
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    Aussagen

    Um die Disambiguierung jederzeit gewährleisten zu können, wird - wenn vorhanden - immer der spezifischste Ortsteil in der Vorzugsbenennung erfasst.
    0 Fundstellen