STA-Regel: spezifische Regel zur Erfassung des Bevorzugten Namens eines Bauwerkes - Standortangabe mit dem Hauptort gemäß RSWK (Q3383)

Aus STA Dokumentationsplattform
Version vom 7. Juni 2022, 08:48 Uhr von Mathias Manecke (Diskussion | Beiträge) (‎Bezeichnung für [de] geändert: STA-Regel: spezifische Regel zur Erfassung des Bevorzugten Namens eines Bauwerkes - Standortangabe mit dem Hauptort gemäß RSWK)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Beschreibung vorhanden
Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
STA-Regel: spezifische Regel zur Erfassung des Bevorzugten Namens eines Bauwerkes - Standortangabe mit dem Hauptort gemäß RSWK
Keine Beschreibung vorhanden

    Aussagen

    In der Vorzugsbenennung wird als Ort der Hauptort erfasst.
    0 Fundstellen
    Ein Ortsteil wird in der Vorzugsbenennung nur dann erfasst, wenn aufgrund von Gleichnamigkeit der Hauptort nicht ausreicht.
    0 Fundstellen