STA-Regel: spezifische Regel für Bauwerke zur Erfassung des Bevorzugten Namens - Standortangabe mit dem Hauptort gemäß Anwendungskontext Inhaltserschließung (Q3383): Unterschied zwischen den Versionen

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(‎Bezeichnung für [de] geändert: STA-Regel: spezifische Regel für Bauwerke zur Erfassung des Bevorzugten Namens - Standortangabe mit dem Hauptort gemäß Anwendungskontext Inhaltserschließung)
Bezeichnung / deBezeichnung / de
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STA-Regel: spezifische Regel zur Erfassung des Bevorzugten Namens eines Bauwerkes - Standortangabe mit dem Hauptort gemäß Anwendungsprofil Inhaltserschließung
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STA-Regel: spezifische Regel für Bauwerke zur Erfassung des Bevorzugten Namens - Standortangabe mit dem Hauptort gemäß Anwendungskontext Inhaltserschließung

Version vom 2. November 2022, 07:11 Uhr

Keine Beschreibung vorhanden
Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
STA-Regel: spezifische Regel für Bauwerke zur Erfassung des Bevorzugten Namens - Standortangabe mit dem Hauptort gemäß Anwendungskontext Inhaltserschließung
Keine Beschreibung vorhanden

    Aussagen

    In der Vorzugsbenennung wird als Ort der Hauptort erfasst.
    0 Fundstellen
    Ein Ortsteil wird in der Vorzugsbenennung nur dann erfasst, wenn aufgrund von Gleichnamigkeit der Hauptort nicht ausreicht.
    0 Fundstellen