STA-Regel: spezifische Regel zur Erfassung des Bevorzugten Namens eines Bauwerkes - Standortangabe mit dem Hauptort gemäß Anwendungsprofil Inhaltserschließung (Q3383): Unterschied zwischen den Versionen
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| Eigenschaft / Anwendungskontext | Doku: STA-Eigenschaft | |||
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| Eigenschaft / Anwendungskontext | Doku: STA-Eigenschaft: Anwendungskontext Inhaltserschließung / Rang | |||
| + | Normaler Rang | ||
Version vom 28. Oktober 2022, 10:55 Uhr
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| Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
|---|---|---|---|
| Deutsch |
STA-Regel: spezifische Regel zur Erfassung des Bevorzugten Namens eines Bauwerkes - Standortangabe mit dem Hauptort gemäß Anwendungsprofil Inhaltserschließung
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Keine Beschreibung vorhanden
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Aussagen
In der Vorzugsbenennung wird als Ort der Hauptort erfasst.
0 Fundstellen
Ein Ortsteil wird in der Vorzugsbenennung nur dann erfasst, wenn aufgrund von Gleichnamigkeit der Hauptort nicht ausreicht.
0 Fundstellen