STA-Regel: spezifische Regel zur Erfassung des Bevorzugten Namens eines Bauwerkes - Standortangabe mit dem Hauptort gemäß RSWK (Q3383): Unterschied zwischen den Versionen

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(‎Aussage erstellt: Beschreibung (P7): Ein Ortsteil wird in der Vorzugsbenennung nur dann erfasst, wenn aufgrund von Gleichnamigkeit der Hauptort nicht ausreicht.)
(‎Bezeichnung für [de] geändert: STA-Regel: spezifische Regel zur Erfassung des Bevorzugten Namens eines Bauwerkes - Standortangabe mit dem Hauptort gemäß RSWK)
Bezeichnung / deBezeichnung / de
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STA-Regel - spezifische Regel zur Erfassung des Bevorzugten Namens eines Bauwerkes - Standortangabe mit dem Hauptort
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STA-Regel: spezifische Regel zur Erfassung des Bevorzugten Namens eines Bauwerkes - Standortangabe mit dem Hauptort gemäß RSWK

Version vom 7. Juni 2022, 08:48 Uhr

Keine Beschreibung vorhanden
Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
STA-Regel: spezifische Regel zur Erfassung des Bevorzugten Namens eines Bauwerkes - Standortangabe mit dem Hauptort gemäß RSWK
Keine Beschreibung vorhanden

    Aussagen

    In der Vorzugsbenennung wird als Ort der Hauptort erfasst.
    0 Fundstellen
    Ein Ortsteil wird in der Vorzugsbenennung nur dann erfasst, wenn aufgrund von Gleichnamigkeit der Hauptort nicht ausreicht.
    0 Fundstellen