STA-Regel: Rang-, Ehren- oder Amtsbezeichnung | RDA-Eigenschaft - Erfassen einer Rang-, Ehren- oder Amtsbezeichnung (Q9756): Unterschied zwischen den Versionen
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(Aussage erstellt: Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft (P7): Als abweichende Namen können fakultativ Namen in der Sprache des Landes der Person oder in einer anderen Sprache erfasst werden; dabei werden nach Möglichkeit sowohl der Name als auch Territorium und Titel in der jeweiligen Sprache erfasst. Fürstentitel und Territorium können zusätzlich als getrenntes Element erfasst werden. Siehe auch <a class="ref" href="P400">Abweichender Name einer Person</a>., #quickstatements; #temporary_batch_1685448261621) |
(Aussage erstellt: Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft (P7): <strong>Anmerkung:</strong> Personen mit höchstem fürstlichen Rang sind Kaiser und Kaiserinnen, Könige und Königinnen und andere Personen mit Titeln, die einen solchen Status in einem Land oder bei einem Volk anzeigen, wie z. B. Zaren, Zarinnen, Großherzöge, Großherzoginnen, Prinzen, Prinzessinnen. Für das antike Römische Reich erhalten alle Kaiser den Titel <em>Kaiser</em> im bevorzugten Namen, wobei der Geschlechtername nicht Teil des bevorzugten…) |
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| Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft | |||
| + | <strong>Anmerkung:</strong> Personen mit höchstem fürstlichen Rang sind Kaiser und Kaiserinnen, Könige und Königinnen und andere Personen mit Titeln, die einen solchen Status in einem Land oder bei einem Volk anzeigen, wie z. B. Zaren, Zarinnen, Großherzöge, Großherzoginnen, Prinzen, Prinzessinnen. Für das antike Römische Reich erhalten alle Kaiser den Titel <em>Kaiser</em> im bevorzugten Namen, wobei der Geschlechtername nicht Teil des bevorzugten Namens ist; er kann als abweichender Name erfasst werden. Im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation bis 1806 waren regierende Fürsten der jeweilige Kaiser oder König, die weltlichen und geistlichen Reichsfürsten (zu letzteren siehe unter <a class="ref" href="P436">Titel, der einen religiösen Rang bezeichnet: (Christliche) geistliche Würdenträger</a>), wie z. B. Kurfürsten, Erzherzöge, Herzöge, Fürsten, Markgrafen, Landgrafen, Pfalzgrafen und Burggrafen. Auch die gegenwärtig noch regierenden Fürsten und Mitglieder regierender Fürstenhäuser werden nach dieser Regel erfasst. Der Rang ist der einzige entscheidende Faktor für die Anwendung dieser Bestimmungen, nicht der Grad an Autorität oder Macht, die von der Person ausgeübt wird. | ||
| Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft: <strong>Anmerkung:</strong> Personen mit höchstem fürstlichen Rang sind Kaiser und Kaiserinnen, Könige und Königinnen und andere Personen mit Titeln, die einen solchen Status in einem Land oder bei einem Volk anzeigen, wie z. B. Zaren, Zarinnen, Großherzöge, Großherzoginnen, Prinzen, Prinzessinnen. Für das antike Römische Reich erhalten alle Kaiser den Titel <em>Kaiser</em> im bevorzugten Namen, wobei der Geschlechtername nicht Teil des bevorzugten Namens ist; er kann als abweichender Name erfasst werden. Im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation bis 1806 waren regierende Fürsten der jeweilige Kaiser oder König, die weltlichen und geistlichen Reichsfürsten (zu letzteren siehe unter <a class="ref" href="P436">Titel, der einen religiösen Rang bezeichnet: (Christliche) geistliche Würdenträger</a>), wie z. B. Kurfürsten, Erzherzöge, Herzöge, Fürsten, Markgrafen, Landgrafen, Pfalzgrafen und Burggrafen. Auch die gegenwärtig noch regierenden Fürsten und Mitglieder regierender Fürstenhäuser werden nach dieser Regel erfasst. Der Rang ist der einzige entscheidende Faktor für die Anwendung dieser Bestimmungen, nicht der Grad an Autorität oder Macht, die von der Person ausgeübt wird. / Rang | |||
| + | Normaler Rang | ||
Version vom 30. Mai 2023, 12:08 Uhr
Keine Beschreibung vorhanden
| Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
|---|---|---|---|
| Deutsch |
STA-Regel: Rang-, Ehren- oder Amtsbezeichnung | RDA-Eigenschaft - Erfassen einer Rang-, Ehren- oder Amtsbezeichnung
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Keine Beschreibung vorhanden
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Aussagen
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Erfassen Sie eine Rang-, Ehren- oder Amtsbezeichnung einer Person unter Anwendung der Bestimmungen unter den folgenden Abschnitten, sofern zutreffend. Für zusätzliche Bestimmungen zum Erfassen einer Rang-, Ehren- oder Amtsbezeichnung siehe <a class="ref" href="Q8491">Allgemeines: Person: Normierter Sucheinstieg: Ergänzungen zum bevorzugten Namen: Titel oder sonstige zur Person gehörende Kennzeichnung</a> sowie <a class="ref" href="Q3209">Anhang F</a> und <a class="ref" href="Q8582">Anhang G</a>.
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GND-Anwendung: Zur Erfassung von Rang-, Ehren- oder Amtsbezeichnungen einer Person siehe <a href="https://wiki.dnb.de/download/attachments/90411361/EH-P-01.pdf" rel="nofollow">EH-P-01</a> und <a href="https://wiki.dnb.de/download/attachments/90411361/EH-P-03.pdf?version=10&modificationDate=1582711816000&api=v2&download=true" rel="nofollow">EH-P-03</a>.
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Person mit dem höchsten fürstlichen Rang innerhalb eines Landes usw.
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Bei regierenden Fürsten und Mitgliedern regierender Fürstenhäuser sind Territorium und Titel Bestandteil des Namens. Sie werden in der im Deutschen gebräuchlichen Form, ggf. nach einer Zählung, dem bevorzugten Namen hinzugefügt; Territorium und Titel werden durch Komma und Spatium getrennt. Siehe auch <a class="ref" href="P395">Bevorzugter Name einer Person: Basisregeln Erfassen des bevorzugten Namens: Namen von Personen mit fürstlichem Rang</a> sowie <a class="ref" href="Q8491">Allgemeines: Person: Normierter Sucheinstieg: Ergänzungen zum bevorzugten Namen: Titel oder sonstige zur Person gehörende Kennzeichnung</a> und <a class="ref" href="Q3209">Anhang F</a> für den außereuropäischen Raum.
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Als abweichende Namen können fakultativ Namen in der Sprache des Landes der Person oder in einer anderen Sprache erfasst werden; dabei werden nach Möglichkeit sowohl der Name als auch Territorium und Titel in der jeweiligen Sprache erfasst. Fürstentitel und Territorium können zusätzlich als getrenntes Element erfasst werden. Siehe auch <a class="ref" href="P400">Abweichender Name einer Person</a>.
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<strong>Anmerkung:</strong> Personen mit höchstem fürstlichen Rang sind Kaiser und Kaiserinnen, Könige und Königinnen und andere Personen mit Titeln, die einen solchen Status in einem Land oder bei einem Volk anzeigen, wie z. B. Zaren, Zarinnen, Großherzöge, Großherzoginnen, Prinzen, Prinzessinnen. Für das antike Römische Reich erhalten alle Kaiser den Titel <em>Kaiser</em> im bevorzugten Namen, wobei der Geschlechtername nicht Teil des bevorzugten Namens ist; er kann als abweichender Name erfasst werden. Im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation bis 1806 waren regierende Fürsten der jeweilige Kaiser oder König, die weltlichen und geistlichen Reichsfürsten (zu letzteren siehe unter <a class="ref" href="P436">Titel, der einen religiösen Rang bezeichnet: (Christliche) geistliche Würdenträger</a>), wie z. B. Kurfürsten, Erzherzöge, Herzöge, Fürsten, Markgrafen, Landgrafen, Pfalzgrafen und Burggrafen. Auch die gegenwärtig noch regierenden Fürsten und Mitglieder regierender Fürstenhäuser werden nach dieser Regel erfasst. Der Rang ist der einzige entscheidende Faktor für die Anwendung dieser Bestimmungen, nicht der Grad an Autorität oder Macht, die von der Person ausgeübt wird.
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