STA-Regel: spezifische Regel zur Erfassung des Bevorzugten Namens eines Bauwerkes - Standortangabe mit dem Ortsteil gemäß Anwendungsprofil Bauwerks-Dokumentation (Q3384): Unterschied zwischen den Versionen

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(‎Aussage erstellt: Beschreibung (P7): Um die Disambiguierung jederzeit gewährleisten zu können, wird - wenn vorhanden - immer der spezifischste Ortsteil in der Vorzugsbenennung erfasst.)
Eigenschaft / Beschreibung
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Um die Disambiguierung jederzeit gewährleisten zu können, wird - wenn vorhanden - immer der spezifischste Ortsteil in der Vorzugsbenennung erfasst.
Eigenschaft / Beschreibung: Um die Disambiguierung jederzeit gewährleisten zu können, wird - wenn vorhanden - immer der spezifischste Ortsteil in der Vorzugsbenennung erfasst. / Rang
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Normaler Rang

Version vom 7. Juni 2022, 08:55 Uhr

Keine Beschreibung vorhanden
Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
STA-Regel: spezifische Regel zur Erfassung des Bevorzugten Namens eines Bauwerkes - Standortangabe mit dem Ortsteil gemäß Anwendungsprofil Bauwerks-Dokumentation
Keine Beschreibung vorhanden

    Aussagen

    Um die Disambiguierung jederzeit gewährleisten zu können, wird - wenn vorhanden - immer der spezifischste Ortsteil in der Vorzugsbenennung erfasst.
    0 Fundstellen