STA-Regel: spezifische Regel zur Erfassung des Bevorzugten Namens eines Bauwerkes - Standortangabe mit dem Hauptort gemäß Anwendungsprofil Inhaltserschließung (Q3383): Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
(Bezeichnung für [de] geändert: STA-Regel: spezifische Regel zur Erfassung des Bevorzugten Namens eines Bauwerkes - Standortangabe mit dem Hauptort gemäß Anwendungsprofil Inhaltserschließung) |
|||
| Bezeichnung / de | Bezeichnung / de | ||
| - | + | STA-Regel: spezifische Regel zur Erfassung des Bevorzugten Namens eines Bauwerkes - Standortangabe mit dem Hauptort gemäß Anwendungsprofil Inhaltserschließung | |
Version vom 7. Juni 2022, 08:51 Uhr
Keine Beschreibung vorhanden
| Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
|---|---|---|---|
| Deutsch |
STA-Regel: spezifische Regel zur Erfassung des Bevorzugten Namens eines Bauwerkes - Standortangabe mit dem Hauptort gemäß Anwendungsprofil Inhaltserschließung
|
Keine Beschreibung vorhanden
|
Aussagen
In der Vorzugsbenennung wird als Ort der Hauptort erfasst.
0 Fundstellen
Ein Ortsteil wird in der Vorzugsbenennung nur dann erfasst, wenn aufgrund von Gleichnamigkeit der Hauptort nicht ausreicht.
0 Fundstellen