STA-Regel: Bevorzugter Name einer Körperschaft | RDA-Eigenschaft - Wahl des bevorzugten Namens einer Körperschaft (Q9703): Unterschied zwischen den Versionen
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(Aussage geändert: Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft (P7): Ändert sich im bevorzugten Namen nur der juristische Terminus, der für die Bildung des normierten Sucheinstiegs beibehalten wird, gilt dies nicht als Namensänderung. Der normierte Sucheinstieg im bestehenden Datensatz wird auf die neue Form korrigiert und die alte Form in einem zusätzlichen Sucheinstieg erfasst.) |
(Aussage entfernt: Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft (P7): Carl Lindström AG<br /><i>Früherer Name:</i><br />Carl Lindström GmbH) |
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| Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft | |||
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| Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft: Carl Lindström AG<br /><i>Früherer Name:</i><br />Carl Lindström GmbH / Rang | |||
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| Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft: Carl Lindström AG<br /><i>Früherer Name:</i><br />Carl Lindström GmbH / Qualifikator | |||
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Aktuelle Version vom 29. Oktober 2025, 10:59 Uhr
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| Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
|---|---|---|---|
| Deutsch |
STA-Regel: Bevorzugter Name einer Körperschaft | RDA-Eigenschaft - Wahl des bevorzugten Namens einer Körperschaft
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Aussagen
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Wenn Sie den bevorzugten Namen einer Körperschaft bestimmen, wählen Sie den Namen, mit dem die Körperschaft im Allgemeinen identifiziert wird.
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Wenn eine Körperschaft ihren Namen ändert, siehe <a href="STA-KL-KOERPERSCHAFT#Namensanderung">Bevorzugter Name einer Körperschaft: Wahl des bevorzugten Namens einer Körperschaft: Namensänderung</a>.
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Betreffen unterschiedliche Formen des Namens unterschiedliche Schreibweisen, Formen in unterschiedlichen Sprachen, internationale Körperschaften oder gebräuchliche vs. offizielle Namen, berücksichtigen Sie die spezifischen Bestimmungen weiter unten.
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Für alle anderen Formen desselben Namens gilt für die Wahl des bevorzugten Namens folgende Reihenfolge des Vorgehens:
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1.) Wenn unterschiedliche Formen des Namens in Manifestationen gefunden werden, die mit der Körperschaft in Verbindung stehen (einschließlich Website der Körperschaft), wählen Sie den Namen, der in den bevorzugten Informationsquellen (siehe <a class="ref" href="Q8606">Allgemeines: Informationsquellen</a>) erscheint. Wird auch die Homepage der Körperschaft zur Bestimmung des bevorzugten Namens herangezogen, verwenden Sie die dort vorhandenen Angaben in folgender Reihenfolge der Quellen:
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<div style="margin-left: 30.0px;"> a) Kontaktadresse bzw. Impressum<br />b) "Über uns", Geschichte, "Wer sind wir?", Satzung (Statuten) usw.<br />c) Layout der Website (oberste Zeile, Logo) </div>
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2.) Wenn unterschiedliche Formen des Namens in der bevorzugten Informationsquelle erscheinen, wählen Sie die Form des Namens, die förmlich präsentiert ist. Das sind z. B. Namen aus der Verantwortlichkeitsangabe, dem Copyrightvermerk, dem Impressum oder der Adressangabe. Nicht förmlich präsentierte Angaben sind Namen im Sachtitel oder im Fließtext.
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3.) Wenn keine Form förmlich präsentiert ist oder wenn alle Formen förmlich präsentiert sind, wählen Sie die am häufigsten gefundene Form des Namens.
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4.) Wenn es keine überwiegend gefundene Form des Namens gibt, wählen Sie eine kurze Form des Namens. Die kurze Form kann eine Initialform oder ein Akronym sein. Die kurze Form muss spezifisch genug sein, um die Körperschaft von anderen mit denselben oder ähnlichen kurzen Namen zu unterscheiden.
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Wenn es keine kurze Form des Namens gibt, die spezifisch genug ist, um mehrere Körperschaften mit denselben oder ähnlichen Namen zu unterscheiden, ziehen Sie eine Form, die in Nachschlagewerken gefunden wird, der Kurzform vor.
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Zu den unterschiedlichen Formen gehören keine Namensänderungen, d. h. Namen, die die Körperschaft in der Vergangenheit abgelegt hat oder in Zukunft annehmen wird. Siehe dazu <a class="ref" href="P423#Namensanderung">Bevorzugter Name einer Körperschaft: Basisregeln Wahl des bevorzugten Namens einer Körperschaft: Namensänderung</a>.
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Verschiedene Formen desselben Namens
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Unterschiedliche Schreibweise
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Wenn unterschiedliche Schreibweisen des Namens in Manifestationen erscheinen, die mit der Körperschaft in Verbindung stehen, wählen Sie die Form, die in der zuerst erhaltenen Manifestation gefunden wird.
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Rechtschreibereform
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In Ländern, in denen Rechtschreibreformen durchgeführt wurden/werden, wird der bevorzugte Name auf die neue Rechtschreibung geändert, sobald die Namensform in der neuen Schreibweise in Manifestationen, die mit der Körperschaft in Verbindung stehen, vorkommt. Die Namensform in der alten Schreibweise wird als abweichende Namensform erfasst.
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Formen in verschiedenen Sprachen
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Wenn ein Name einer Körperschaft in verschiedenen Sprachen erscheint, wählen Sie als bevorzugten Namen die Form in der offiziellen Sprache der Körperschaft.
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Wenn es mehrere offizielle Sprachen gibt und eine davon Deutsch ist, wählen Sie diese Form als bevorzugten Namen.
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Wenn die Körperschaft mehrere offizielle Sprachen hat und keine davon Deutsch ist oder wenn die offizielle Sprache der Körperschaft nicht bekannt ist, wählen Sie als bevorzugten Namen die Form des Namens in der Sprache, die überwiegend in Ressourcen, die mit der Körperschaft in Verbindung stehen, verwendet wird.
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In Zweifelsfällen wählen Sie die Form, die in der zuerst erhaltenen Ressource präsentiert ist. <br />
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Falls Sie in der Inhaltserschließung zur Ermittlung des Namens gleich Quellen außerhalb der Ressourcen, die mit der Körperschaft in Verbindung stehen, anwenden und in den Nachschlagewerken unterschiedliche Namen in unterschiedlichen Sprachen angeboten werden, ohne dass einer davon förmlich präsentiert ist, wählen Sie den Namen, der in der Sprachreihenfolge deutsch, englisch, französisch, russisch, lateinisch, spanisch, italienisch am weitesten vorne steht.
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Bei folgenden Körperschaftsarten gelten die oben beschriebenen allgemeinen Regeln nicht:
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1) Gebietskörperschaften: siehe <a class="ref" href="P423#Gebietskorperschaften">Basisregeln Wahl des bevorzugten Namens einer Körperschaft: Gebräuchlicher Name: Gebietskörperschaften</a>.
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2) Internationale Körperschaften: siehe <a class="ref" href="P423#Internationale-Korperschaften">Basisregeln Wahl des bevorzugten Namens einer Körperschaft: Internationale Körperschaften</a>.
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3) Religiöse Orden und Gesellschaften: siehe <a class="ref" href="P423#Religiose-Orden-und-Gesellschaften">Basisregeln Wahl des bevorzugten Namens einer Körperschaft: Gebräuchlicher Name: Religiöse Orden und Gesellschaften</a>.
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4) Körperschaften des Altertums: wählen Sie für eine Körperschaft antiken Ursprungs falls vorhanden die deutsche gebräuchliche Namensform als bevorzugten Namen.
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Internationale Körperschaften
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Wenn der Name einer internationalen Körperschaft in Ressourcen, die mit ihr in Verbindung stehen (einschließlich Website der Körperschaft), in Deutsch erscheint, wählen Sie diese Form als bevorzugten Namen.
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Liegt keine deutsche Namensform vor, wählen Sie den im Deutschen gebräuchlichen Namen als bevorzugten Namen. Die Gebräuchlichkeit ermitteln Sie gemäß der <a href="https://d-nb.info/1256103802/34" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Liste der fachlichen Nachschlagewerke für die Gemeinsame Normdatei</a>.
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Lässt sich kein deutscher Name und auch keine im Deutschen gebräuchliche Form gemäß den Nachschlagewerken ermitteln, gelten die Bestimmungen in <a class="ref" href="P423#Allgemeines">Basisregeln Wahl des bevorzugten Namens einer Körperschaft: Allgemeines</a>.
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Gebräuchlicher Name
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Ein gebräuchlicher Name ist ein anderer als der wirkliche oder offizielle Name, durch den eine Körperschaft bekannt geworden ist. Wenn eine Körperschaft in Nachschlagewerken in ihrer eigenen Sprache häufig mit einem gebräuchlichen Namen identifiziert wird, wählen Sie diesen gebräuchlichen Namen als bevorzugten Namen.
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Gebietskörperschaften
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Der gebräuchliche Name einer Gebietskörperschaft ist der Name des Gebiets, über das die Gebietskörperschaft die Rechtshoheit ausübt. Das kann ein Land, eine Provinz, ein Staat, ein Bezirk, eine Gemeinde usw. sein. Eine allgemein verwendete deutsche Namensform hat stets Vorrang. Für Genaueres siehe <a class="ref" href="P648">Bevorzugter Name eines Geografikums</a>.
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Wenn der offizielle Name der Gebietskörperschaft allgemein gebräuchlich ist, wählen Sie ihn als bevorzugten Namen.
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Religiöse Orden und Gesellschaften
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Wählen Sie die bekannteste Form des Namens in deutscher Sprache.
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Folgen Sie in Zweifelsfällen dieser Reihenfolge:
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a) der gebräuchliche deutsche Name, unter dem seine/ihre Mitglieder bekannt sind
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b) die Form des Namens in Deutsch, die von Einheiten des Ordens oder der Gesellschaft in deutschsprachigen Ländern verwendet wird
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c) der Name des Ordens oder der Gesellschaft in der Sprache seines/ihres Ursprungslandes
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Lokale Einheiten von Religionsgemeinschaften
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Territorialpfarreien der katholischen Kirche
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Pfarramt
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Klöster und Stifte
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Wählen Sie für Klöster und Stifte die gebräuchlichste (von der Körperschaft am häufigsten verwendete) Namensform in der Sprache des Klosters bzw. Stifts als bevorzugten Namen.
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Kann die gebräuchlichste Namensform nicht (mehr) bestimmt werden, gilt der Name aus Gattungsbezeichnung "Kloster" bzw. "Stift" in normierter deutscher Form und dem Ort, in der Regel in der selbst verwendeten Ortsbezeichnung, als gebräuchlicher bzw. bevorzugter Name.
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Stellen Sie dem Ort das Patrozinium voran, falls die Ortsbezeichnung nicht genügt, weil es mehrere Klöster bzw. Stifte an diesem Ort gibt.
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Auch Stifte an einer als Dom bezeichneten Kirche, die keine Domstifte im Sinne von Domkapiteln (als Domstift bezeichnete Körperschaft an einem Bischofssitz, also ein Organ der Diözese) sind, werden nach den Bestimmungen für Klöster und Stifte behandelt.
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Amtsinhaber
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Wenn ein Name einer Körperschaft sich geändert hat (einschließlich Änderungen von einer Sprache in eine andere), wählen Sie den früheren Namen als bevorzugten Namen für die Verwendung bei Ressourcen, die mit diesem Namen in Verbindung stehen. Wählen Sie den späteren Namen als bevorzugten Namen für die Verwendung bei Ressourcen, die mit dem späteren Namen in Verbindung stehen.
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<p>Wenn in Manifestationen unterschiedliche Namensformen für dieselbe Körperschaft auftreten und es nicht eindeutig ist, dass eine Namensänderung vorliegt, erfassen Sie diese weiteren Formen als abweichende Namen, wenn sie eine oder mehrere der folgenden geringfügigen Änderungen aufweisen:</p><ul><li>Darstellung der Wörter (Abkürzung, Akronym, Initialform oder Symbol und die ausgeschriebene Form; zwei verschiedene Schreibweisen desselben Wortes; ein Wort in der Form eines einzelnen Wortes und als Kompositum)</li><li>eine Änderung an einer Präposition, einem Artikel oder einer Konjunktion. Unter Änderung an einer Präposition, einem Artikel oder einer Konjunktion sind auch der Wegfall oder das Hinzufügen derselben gemeint.</li><li>eine Änderung an der Zeichensetzung.</li></ul>
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Sind die Änderungen mehr als geringfügig, gehen Sie von einer Namensänderung aus.
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Änderungen des Namens, die aus Schwankungen zwischen der männlichen, weiblichen oder neutralen Form des Namens resultieren, wie z. B. „Minister", „Ministerin", „Ministerium" oder „Bundeskanzler", „Bundeskanzlerin" behandeln Sie nicht als Namensänderung. Sie führen demnach nicht zur Bildung eines neuen Datensatzes. Dies gilt auch für die Verwendung der Begriffe in Wortzusammensetzungen. Erfassen Sie sie als abweichende Namensformen.
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Ändert sich im bevorzugten Namen nur der juristische Terminus, der für die Bildung des normierten Sucheinstiegs beibehalten wird, gilt dies nicht als Namensänderung. Der normierte Sucheinstieg im bestehenden Datensatz wird auf die neue Form korrigiert und die alte Form in einem zusätzlichen Sucheinstieg erfasst.
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