STA-Regel: Bevorzugter Name einer Körperschaft | RDA-Eigenschaft - Wahl des bevorzugten Namens einer Körperschaft: Regierungsvertreter oder religiöse Würdenträger (Q12151)
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Keine Beschreibung vorhanden
| Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
|---|---|---|---|
| Deutsch |
STA-Regel: Bevorzugter Name einer Körperschaft | RDA-Eigenschaft - Wahl des bevorzugten Namens einer Körperschaft: Regierungsvertreter oder religiöse Würdenträger
|
Keine Beschreibung vorhanden
|
Aussagen
Für alle Amtsinhaber gilt: wenn es keine geschlechtsneutrale Bezeichnung für den Titel eines Amtsinhaber gibt, nehmen Sie bei nicht-personalisierter Erfassung die männliche Form. Bei personalisierter Form, d. h. wenn die Amtsperson ein bestimmter Amtsinhaber ist, wird je nach Geschlecht die männliche oder weibliche Form verwendet.
0 Fundstellen
Beim Vorliegen mehrere Namensformen siehe <a href="STA-KL-KOERPERSCHAFT#Wahl-des-bevorzugten-Namens-einer-Korperschaft">Bevorzugter Name einer Körperschaft: Wahl des bevorzugten Namens einer Körperschaft</a> für weitere Bestimmungen.
0 Fundstellen