STA-Regel: spezifische Regel für Bauwerke zur Erfassung des Bevorzugten Namens - Standortangabe mit dem Hauptort gemäß Anwendungskontext Inhaltserschließung (Q3383): Unterschied zwischen den Versionen

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Bezeichnung / deBezeichnung / de
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STA-Regel: spezifische Regel zur Erfassung des Bevorzugten Namens eines Bauwerkes - Standortangabe mit dem Hauptort gemäß Anwendungsprofil Inhaltserschließung
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STA-Regel: spezifische Regel für Bauwerke zur Erfassung des Bevorzugten Namens - Standortangabe mit dem Hauptort gemäß Anwendungskontext Inhaltserschließung
Eigenschaft / Versionsnummer | STA-Dokumentation
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Eigenschaft / Versionsnummer | STA-Dokumentation: Version 2023/1 | STA-Dokumentation / Rang
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Normaler Rang

Aktuelle Version vom 8. August 2023, 06:58 Uhr

Keine Beschreibung vorhanden
Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
STA-Regel: spezifische Regel für Bauwerke zur Erfassung des Bevorzugten Namens - Standortangabe mit dem Hauptort gemäß Anwendungskontext Inhaltserschließung
Keine Beschreibung vorhanden

    Aussagen

    In der Vorzugsbenennung wird als Ort der Hauptort erfasst.
    0 Fundstellen
    Ein Ortsteil wird in der Vorzugsbenennung nur dann erfasst, wenn aufgrund von Gleichnamigkeit der Hauptort nicht ausreicht.
    0 Fundstellen