STA-Regel: Sonstiger Akteur, der mit einem Werk in Verbindung steht | RDA-Eigenschaft - Familien als sonstige Akteure, die mit einem Werk in Verbindung stehen (Q9796): Unterschied zwischen den Versionen
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| Eigenschaft / Versionsnummer | STA-Dokumentation: Version 2023/1 | STA-Dokumentation / Rang | |||
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Aktuelle Version vom 8. August 2023, 06:57 Uhr
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| Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
|---|---|---|---|
| Deutsch |
STA-Regel: Sonstiger Akteur, der mit einem Werk in Verbindung steht | RDA-Eigenschaft - Familien als sonstige Akteure, die mit einem Werk in Verbindung stehen
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Keine Beschreibung vorhanden
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Aussagen
Familien treten vor allem als sonstige Akteure bei Archivalien auf, z. B. als Adressaten bei Briefen. Aber auch bei Bibliotheksmaterialien gibt es entsprechende Fälle.
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Erfassen Sie eine Familie jedoch nur dann als sonstigen Akteur, der mit einem Werk in Verbindung steht, wenn die Beziehung sich klar auf die Familie bezieht. Dies können Sie typischerweise an Wörtern wie „Familie“, „Sippe“ usw. (bzw. ihrer fremdsprachigen Äquivalente) oder Formulierungen wie „die Krauses“ erkennen. Legen Sie keine Beziehung zu einer Familie an, wenn entweder nur mehrere miteinander verwandte Personen namentlich aufgeführt sind oder wenn eine Kurzform verwendet wird, mit der mehrere verwandte Personen (meist Geschwister) zusammenfassend bezeichnet sind (z. B. „Brüder Grimm“ oder „Brontë sisters“). In solchen Fällen verwenden Sie nicht die Familien-Entität „Puttkammer (Familie)“, „Grimm (Familie)“ usw., sondern legen Sie stattdessen Beziehungen zu den einzelnen Personen an. (Hinweis: Eine Namensbildung wie „Grimm (Brüder)“ ist in RDA nicht vorgesehen). Im Zweifelsfall nehmen Sie keine Familien-Entität an.
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