Definition
<strong>Person</strong>, Eine Person ist ein Individuum oder eine Identität, die von einem Individuum eingeführt wurde (entweder alleine oder in Gemeinschaft mit einem Individuum oder mehreren anderen Individuen), Dazu gehören natürliche Personen, Pseudonyme, Sammelpseudonyme, fiktive Personen und auch reale nicht-menschliche Entitäten.<p>Regeln zum normierten Sucheinstieg siehe <strong> <a class="ref" href = "Q8491">Allgemeines: Person</a></strong><br>Personen können durch die unten aufgeführten <a href = "#Entitatencodierung">Entitätencodes </a>näher spezifiziert werden., <strong>Familie<strong>, Mehrere Personen, die durch Geburt, Eheschließung, Adoption, eingetragene Lebenspartnerschaft oder einen ähnlichen Rechtsstatus miteinander in Beziehung stehen oder sich in anderer Form als Familie präsentieren.<p>Regeln zum normierten Sucheinstieg siehe <strong><a class="ref" href = "Q8480">Allgemeines: Familie</a></strong><br>Familien erhalten den Entitätencode <strong><a class="ref" href = "Q221">pif</a></strong>. [1]
Die wichtigste Eigenschaft einer Person ist der bevorzugte Name. Die Individualisierung von Personen erfolgt durch die Erfassung verschiedener identifizierender Merkmale über den bevorzugten Namen hinaus. Sie wird immer vorgenommen, auch dann, wenn sie nicht zur Unterscheidung verschiedener Personen gleichen Namens notwendig ist. Personendatensätze ermöglichen durch individualisierende Angaben die Identifizierung einer Person und bei ihrer Verwendung in der Erschließung die exakte Zuordnung der erschlossenen Ressource zur jeweiligen Person. [2]
Neben dem Namen ist das sicherste identifizierende Merkmal die Lebenszeit der Person. Darüber hinaus kann sie vor allem durch
- ihre jeweils ausgeübte Tätigkeit (unterschieden wird zwischen dem für die jeweilige Person charakteristischen Beruf und sonstigen beruflichen Beschäftigungen),
- die Orte ihres Lebens und Wirkens (also Geburts-, Wirkungs- bzw. Sterbeort),
- ihr Geschlecht und
- die Rollen, die sie jeweils als individuell handelnde Akteure wahrnimmt (beispielsweise Affiliation zu einer Körperschaft, berufliche Beziehung zu einer anderen Person, geistiger Schöpfer eines Werkes usw.)
identifiziert werden.
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Katalogisierungslevel
Die Datensätze der GND werden mit einem Katalogisierungslevel mit einem Wert zwischen 1 und 7 gekennzeichnet, das den Stand der redaktionellen Bearbeitung zeigt.
Pflichtfelder für individualisierte Personendatensätze mit Level 1-5
- Satzart / Satztyp, Level
- Entitätencode
- Teilbestandskennzeichen
- Ländercode
Für den Teilbestand Sacherschließung sind zusätzlich die folgenden Angaben obligatorisch:
- GND-Systematik
- Quellenangabe
Für nach RDA erfasste Datensätze ist zusätzlich die folgende Angabe obligatorisch:
- "rda" im Feld Katalogisierungsquelle
Individualisierungsmerkmale der Gruppe 1:
Individualisierungsmerkmale der Gruppe 2
sind alle anderen Merkmale.
Anwendung
Personendatensätze mit Level 1 und 2
Für Personendatensätze mit Level 1 und 2 müssen die Pflichtfelder und mindestens drei weitere Individualisierungsmerkmale erfasst werden, davon mindestens eines der Gruppe 1. Die Merkmale werden per Autopsie aus der Vorlage oder aus Nachschlagewerken ermittelt.
Personendatensätze mit Level 3, 4 und 5
In Personendatensätzen mit Level 3, 4 und 5 müssen die Pflichtfelder sowie mindestens ein Merkmal der Gruppe 1 oder zwei Merkmale der Gruppe 2 erfasst werden. Die Merkmale werden aus der Vorlage, aus öffentlich zugänglichen Quellen außerhalb der Vorlage bzw. aus Nachschlagewerken ermittelt. Werden die zwei Merkmale der Gruppe 2 aus der Vorlage ermittelt (vgl. Allgemein), wird empfohlen, ein weiteres Merkmal der Gruppe 2 anzugeben.
Personendatensätze mit Level 6
Im Falle von Personendatensätzen mit Level 6 können Angaben aus der Gruppen 1 und 2 enthalten sein, müssen aber nicht. Die Datensätze mit Level 6 werden nicht manuell erfasst, sondern stammen in der Regel aus maschinell eingespieltem Altbestand. Hierbei wurden individualisierende Angaben aus dem mit dem Datensatz verknüpften Titelbestand in den Normdatensatz übernommen, beispielsweise der Titel selbst, Erscheinungsjahr des Titels als Wirkungsjahr der Person, Co-Autoren usw. Personendatensätze mit Level 6 erfüllen nicht die Anforderungen der Individualisierung von Personendatensätzen mit Level 1-5.
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Der normierte / zusätzliche Sucheinstieg setzt sich aus dem bevorzugten / abweichenden Namen der Person und Ergänzungen zusammen. Die Ergänzungen werden zum Teil automatisch aus den identifizierenden Merkmalen übernommen. Zum Teil müssen die erforderlichen Ergänzungen manuell als Unterfelder des bevorzugten / abweichenden Namen erfasst werden.
Der bevorzugte / abweichende Name einer Person besteht aus einem Nachnamen und Vornamen bzw. aus einem persönlichen Namen. Zu ergänzen sind ggf. ein nachgestelltes Präfix, eine Zählung oder ein Beiname, ein Gattungsname, ein Territorium oder eine Titulatur.
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- Beiname, Gattungsname, Territorium, Titulatur
Das Teilfeld dient vor allem der Erfassung von Fürstentiteln, Adelstiteln und religiösen Titeln (Papst, Gegenpapst, Bischof ...). Letztere werden hier erfasst, wenn die Person den Titel selbst gebraucht hat oder er in Ressourcen oder Nachschlagewerken überwiegend mit dem persönlichen Namen verbunden ist. Des weiteren können hier folgende zur Person gehörende Kennzeichnungen erfasst werden: "Heilige(r)"; "Geist"; "Evangelist"; "Biblische Person"; "Fiktive Gestalt"; "Gott" und Gattungsbezeichnungen nicht-menschlicher Akteure (z.B. "Orang-Utan"). Die Titel bzw. Kennzeichnungen werden wenn möglich immer zusätzlich auch als Beziehung zum Sachbegriff im Feld Sachbegriff – Beziehung erfasst. Sonstige Rang-, Ehren- oder Amtsbezeichnungen können im Feld Biografische, historische und andere Angaben erfasst werden.
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- Geburts- und/oder Sterbedatum
Exakte Lebensdaten werden insbesondere verwendet, um historische Personen eindeutig zu identifizieren. Aus Datenschutzgründen werden seit 2014 für noch lebende Personen keine exakten Lebensdaten erfasst. (Zu diesem Zeitpunkt bereits erfasste exakte Lebensdaten werden aber nur gelöscht, wenn dies von der betreffenden Person verlangt wird.)
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- Wirkungszeiten
Der Wirkungszeitraum einer Person ist zu erfassen, wenn er benötigt wird, um einen Datensatz einer Person von einem Datensatz einer anderen Person mit demselben Namen zu unterscheiden.
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Jeweils wird auf den Normsatz referenziert, der die zur Lebenszeit der Person gültige Namensform des Ortes repräsentiert.
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- Wirkungsort
Zusätzlich oder alternativ zu den Geburts- und Sterbeorten können auch Wohn-, Arbeits- oder sonstige Wirkungsorte der Person erfasst werden.
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- Land, das mit einer Person in Verbindung steht Das Land, das mit einer Person in Verbindung steht, wird als Code normiert nach DIN EN ISO 3166 erfasst. Die Vergabe des Ländercodes ist obligatorisch.
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- Adresse
Für noch lebende Personen werden in der GND keine Adressen (Postanschrift oder E-Mail-Adressen) erfasst. Für verstorbene Personen können Adressen im Feld Biografische, historische und andere Angaben erfasst werden.
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Beziehungen zu anderen Akteuren
Persönliche Beziehungen
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Folgende Beziehungen können im Feld Person – Beziehung erfasst werden:
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Folgende Affiliationen können erfasst werden:
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Das Geschlecht wird in normierter Form codiert erfasst.
Eine von der codierten Form abweichende Geschlechtsangabe darf im Feld Biografische, historische und andere Angaben zusätzlich als Freitext erfasst werden, wenn diese Angabe sich im Werk der Person widerspiegelt bzw. Teil der öffentlichen Darstellung ist. Sollte es in einem solchen Fall passend und von der Person erwünscht sein, darf sowohl der Code für Frau als auch der Code für Mann im Feld Geschlecht und eine Berufsangabe sowohl in der weiblichen als auch männlichen Form erfasst werden.
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Tätigkeitsbereich / Beruf
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Tätigkeiten / Berufe der Person können im Feld Sachbegriff – Beziehung mit folgenden Beziehungskennzeichen erfasst werden:
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- charakteristischer Beruf
Auch bei Personen die verschiedene Berufe ausüben / ausgeübt haben, wird nur einer der Berufe als charakteristischer Beruf erfasst. Alle anderen Berufe können als sonstige Berufe erfasst werden.
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- sonstiges Tätigkeitsfeld
Hier erfolgt eine thematische Zuordnung der Person zu einem Tätigkeitsfeld (beispielsweise das Fachgebiet bei Lehrern oder Bibliothekaren, das Rechtsgebiet bei Juristen usw.)
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sonstige identifizierende Eigenschaften einer Person
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- Identifikatoren / Äquivalenzrelationen zu anderen (Norm-)Datensätzen
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Geister (pxs)
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Ein Geistwesen oder einfach Geist ist nach einer weltweit verbreiteten Vorstellung ein immaterielles oder (zumeist) „feinstoffliches“ Wesen, dem übermenschliche, aber begrenzte Fähigkeiten zugeschrieben werden. In religiösen Systemen stehen die Geistwesen in der Rangfolge unter Gott (oder mehreren Göttern)., Immaterielles Wesen, das im Zwischenbereich von Menschen und Göttern existiert., An immaterial being known as existing intermediate between humans and gods.
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Götter (pxg)
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Als Gott bzw. Göttin wird meist ein übernatürliches Wesen bezeichnet, das über eine große und nicht naturwissenschaftlich beschreibbare transzendente Macht verfügt. Im Verständnis von Mythologien und Religionen werden einem Gott besondere Verehrung zuteil und besondere Eigenschaften zugeschrieben, darunter oft die Eigenschaft, erster Ursprung, Schöpfer oder Gestalter der Wirklichkeit zu sein., Zuzüglich zum Namen wird immer die Gattungsbezeichnung "Gott" bzw. "Göttin" erfasst, auch wenn dies zur Unterscheidung gleichnamiger Personen nicht notwendig wäre., Übernatürliches Wesen, das als Träger heiliger oder transzendenter Kräfte verehrt wird., Supernatural being that is worshipped as having sacred or transcendent powers.
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Literarische Gestalten, Sagengestalten (pxl)
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Eine literarische Figur oder literarische Gestalt ist eine fiktive Gestalt in einem literarischen Text. Literarische Figuren zeichnen sich durch ihre Charakterisierung aus, die innerhalb des Textes auf verschiedene Art erfolgen kann., Zuzüglich zum Namen wird immer die Gattungsbezeichnung "Fiktive Gestalt" erfasst, auch wenn dies zur Unterscheidung gleichnamiger Personen nicht notwendig wäre.
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Pseudonyme (pip) / Sammelpseudonyme (pis)
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Ein Pseudonym ist der fingierte Name, der von einer Person (entweder alleine oder zusammen mit anderen) verwendet wird, der nicht der reale Name der Person ist., Pseudonyme und wirkliche Namen werden bis auf wenige Ausnahmen als jeweils eigene Datensätze erfasst. Pseudonyme müssen gelüftet sein (Nachschlagewerke, eigene Veröffentlichungen, Homepage, etc.).
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Regierende Fürsten, Mitglieder regierender Fürstenhäuser (pik)
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Für das Römisch-Deutsche Reich (bis 1806) werden neben dem Kaiser oder König zusätzlich als regierende Fürsten definiert: weltliche Kurfürsten, Erzherzöge, Herzöge, Fürsten, Markgrafen, Landgrafen, Pfalzgrafen und Burggrafen; nicht jedoch Grafen, es sei denn, sie regieren über ein größeres geschlossenes Territorium (wie Jülich, Württemberg), In Großbritannien regiert der König / die Königin von 939 bis 1714 über das Territorium England, danach über Großbritannien. Die Herrscher der angelsächsischen Teilreiche werden bis ca. 950 mit dem jeweiligen Territorium und dem Titel König bezeichnet., Schottische Herrscher tragen von 828 bis 1602 den Titel König (von Schottland), seit 1603 sind sie gleichzeitig König von England bzw. Großbritannien und der bevorzugte Name wird mit diesem Territorium gebildet. Das Territorium Schottland wird als Teil des abweichenden Namens erfasst., Die Statthalter der Niederlande werden nicht als regierende Fürsten erfasst; der bevorzugte Name wird mit dem Familiennamen gebildet. Als abweichender Name kann eine Form mit dem Territorium Niederlande und dem Titel Statthalter erfasst werden., Die Herrscher in Österreich tragen folgende Titel: 976-1156: Markgraf (wenn nicht deutscher König) 1156-1453: Herzog (wenn nicht deutscher König) 1453-1804: Kaiser; als Territorium wird das Römisch-Deutsche Reich erfasst. Mitglieder des Hauses Habsburg werden mit dem Titel Erzherzog bzw. Erzherzogin bezeichnet. 1804-1919: Kaiser; das Territorium ist Österreich, Im römischen Reich erhalten alle Kaiser diesen Titel, wobei der Geschlechtername nicht Teil des bevorzugten Namens ist. Er kann als abweichender Name erfasst werden., Regierende Fürsten Russlands tragen bis 1547 den Titel Fürst bzw. Großfürst, danach (bis 1917) den Titel Zar. Der Titel Kaiser kann nach 1721 als Teil des abweichenden Namens erfasst werden. Die Zarensöhne tragen bis 1718 den Titel Zarewitsch, danach Großfürst. Der Thronfolger trägt ab 1797 den Titel Zesarowitsch. Zarentöchter werden ab 1547 als Zarewna bezeichnet, die Frau des Zaren als Zarin., Ein monarchisches oder adliges Staatsoberhaupt oder ein* Landesherr*in, der/die ein Volk oder Völker anführt. Redaktionelle Hinweise: Regierendes Staatsoberhaupt oder Mitglied eines regierenden Fürstenhauses., A monarchial or aristocratic head of state or sovereign leading a nation or nations.
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Personen, die keinem anderen speziellen Entitätentyp zugehören ([Item:Q225|piz]])
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Quellen
[1] Schulungsunterlage: Normdaten in RDA
[2] EH-P-16: Individualisierungsrichtlinie