pik (Regierendes Staatsoberhaupt) (Q222)

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GND-Entitätencode 'pik' für ein monarchisches oder adliges Staatsoberhaupt oder ein* Landesherr*in, der/die ein Volk oder Völker anführt.
Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
pik (Regierendes Staatsoberhaupt)
GND-Entitätencode 'pik' für ein monarchisches oder adliges Staatsoberhaupt oder ein* Landesherr*in, der/die ein Volk oder Völker anführt.

    Aussagen

    Für das Römisch-Deutsche Reich (bis 1806) werden neben dem Kaiser oder König zusätzlich als regierende Fürsten definiert: weltliche Kurfürsten, Erzherzöge, Herzöge, Fürsten, Markgrafen, Landgrafen, Pfalzgrafen und Burggrafen; nicht jedoch Grafen, es sei denn, sie regieren über ein größeres geschlossenes Territorium (wie Jülich, Württemberg)
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    In Großbritannien regiert der König / die Königin von 939 bis 1714 über das Territorium England, danach über Großbritannien. Die Herrscher der angelsächsischen Teilreiche werden bis ca. 950 mit dem jeweiligen Territorium und dem Titel König bezeichnet.
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    Schottische Herrscher tragen von 828 bis 1602 den Titel König (von Schottland), seit 1603 sind sie gleichzeitig König von England bzw. Großbritannien und der bevorzugte Name wird mit diesem Territorium gebildet. Das Territorium Schottland wird als Teil des abweichenden Namens erfasst.
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    Die Statthalter der Niederlande werden nicht als regierende Fürsten erfasst; der bevorzugte Name wird mit dem Familiennamen gebildet. Als abweichender Name kann eine Form mit dem Territorium Niederlande und dem Titel Statthalter erfasst werden.
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    Die Herrscher in Österreich tragen folgende Titel: 976-1156: Markgraf (wenn nicht deutscher König) 1156-1453: Herzog (wenn nicht deutscher König) 1453-1804: Kaiser; als Territorium wird das Römisch-Deutsche Reich erfasst. Mitglieder des Hauses Habsburg werden mit dem Titel Erzherzog bzw. Erzherzogin bezeichnet. 1804-1919: Kaiser; das Territorium ist Österreich
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    Im römischen Reich erhalten alle Kaiser diesen Titel, wobei der Geschlechtername nicht Teil des bevorzugten Namens ist. Er kann als abweichender Name erfasst werden.
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    Regierende Fürsten Russlands tragen bis 1547 den Titel Fürst bzw. Großfürst, danach (bis 1917) den Titel Zar. Der Titel Kaiser kann nach 1721 als Teil des abweichenden Namens erfasst werden. Die Zarensöhne tragen bis 1718 den Titel Zarewitsch, danach Großfürst. Der Thronfolger trägt ab 1797 den Titel Zesarowitsch. Zarentöchter werden ab 1547 als Zarewna bezeichnet, die Frau des Zaren als Zarin.
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    Ein monarchisches oder adliges Staatsoberhaupt oder ein* Landesherr*in, der/die ein Volk oder Völker anführt. Redaktionelle Hinweise: Regierendes Staatsoberhaupt oder Mitglied eines regierenden Fürstenhauses.
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    A monarchial or aristocratic head of state or sovereign leading a nation or nations.
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    GND-EC-pik
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    <p>Heinrich (Hachberg-Sausenberg, Markgraf) (nid 1200062515)<p>Alexander (III., Makedonien, König) (nid 118501828)<p>Elisabeth (II., Großbritannien, Königin) (nid 118529889)
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    Wenn der Name einer Person zusätzlich zum persönlichen Namen den Familiennamen, den Namen eines Fürstenhauses, einer Dynastie, eine territoriale Kennzeichnung o.ä. enthält, so wird dieser Name dem persönlichen Namen direkt angefügt. Anschließend folgen dann normiert Titel, Territorium und ggf. Zählung.
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    Zählungen, die zu einem persönlichen Namen gehören, auf den ein zweiter persönlicher Name folgt, werden als Wortfolge „Vorname Zählung. Vorname“ erfasst.
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    Der bevorzugte Name von Mitgliedern von Fürstenhäusern, die nicht mehr regieren, wird in der Form Nachname, Vorname gebildet. Gibt es keinen Nachnamen, so wird der Name des Hauses oder der Dynastie bzw. der Territorialtitel verwendet (lt. Nachschlagewerk). Der frühere Name wird als abweichender Name erfasst, wenn die Person den Titel zu der Zeit innehatte, zu der die Familie noch regierte.
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    Für Ehepartner von Personen mit dem höchsten fürstlichen Rang gilt, dass die Beziehung zum Ehepartner nicht in verbaler Form als Teil des Titels (wie in RDA 9.4.1.4.2 dargestellt), sondern als Beziehung in einem eigenen Datenfeld erfasst wird.
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    Bei Kindern und Enkeln von Personen mit dem höchsten fürstlichen Rang gilt, dass deren Titel in der im Deutschen gebräuchlichen Form zum bevorzugten Namen hinzugefügt wird. Die Beziehung zum (Groß-) Elternteil wird ebenfalls nicht in verbaler Form als Teil des Titels erfasst, sondern als Beziehung in einem eigenen Datenfeld.
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    Der Titel ist bei Adeligen Teil des normierten Sucheinstiegs, wenn er von der Person selbst verwendet wird. Dabei haben bei Abweichung die Angaben in den vorliegenden Ressourcen Vorrang vor den Nachschlagewerken. Der Titel wird ggf. in der Sprache, in der er verliehen wurde, zum bevorzugten Namen hinzugefügt. Außerdem wird eine Beziehung zum Allgemeinbegriff erfasst und mit adel codiert.
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    Wenn ein Adelstitel nicht nur den Rang bezeichnet, sondern einen Eigennamen beinhaltet, beginnt der bevorzugte Name mit dem Eigennamen. Vorname und ggf. Familienname folgen, danach kommt die Rangbezeichnung. Zusätzlich wird eine Beziehung zum Allgemeinbegriff erfasst und mit adel codiert.
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    Der Sucheinstieg für Fürsten wird normiert gebildet aus dem persönlichen Namen in der im Deutschen gebräuchlichen Form, ggf. einer Zählung in römischen Ziffern durch Punkt abgeschlossen, dem Namen des Territoriums in der im Deutschen gebräuchlichen Form und dem Titel.
    Zählung und Titel werden in je eigenen Unterfeldern erfasst; Territorium und Titel stehen in demselben Unterfeld, getrennt durch Komma und Spatium.
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    Andere Namensformen z.B. in anderen Sprachen können als abweichende Namen und zusätzliche Sucheinstiege erfasst werden.
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    Erfassen Sie den Titel als Relation zum Sachbegriff; für die im <a class="ref" href="Q8582" rel="nofollow">Anhang G</a> aufgeführten fremdsprachigen Titel wird eine Konkordanz zum Sachbegriff erstellt.
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