Bevorzugte Benennung: Sachbegriff | GND-Datenfeld (P93)

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GND-Datenfeld für die bevorzugte Benennung eines Sachbegriffs
  • PICA+ 041A
  • PICA3 150
Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
Bevorzugte Benennung: Sachbegriff | GND-Datenfeld
GND-Datenfeld für die bevorzugte Benennung eines Sachbegriffs
  • PICA+ 041A
  • PICA3 150

Datentyp

Zeichenkette

Aussagen

Das Feld enthält die bevorzugte Bennenung eines Sachbegriffs.
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GND-DF-benennung-bevorzugt-sachschlagwort
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Steht am Anfang ein zu überlesender Bestandteil, wird das erste Ordnungswort mit „@“ gekennzeichnet; darüber hinaus gibt es in der bevorzugten Benennung eines Sachbegriffs keine weiteren nicht-sortierenden Bestandteile.
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Das Unterfeld ist wiederholbar, aber mehrere direkt aufeinanderfolgende Zusätze werden nicht in jeweils eigenen Unterfeldern erfasst, sondern in einem Unterfeld mit den Deskriptionszeichen „-“ (Bindestrich ohne Spatium davor oder dahinter) bei Zeitspannen bzw. „,_“ (KommaSpatium) bei allen anderen Zusätzen aufgereiht,vgl. AWB-01-Deskriptionszeichen.
Die Inhalte von Zusätzen in diesem Unterfeld werden zusätzlich in den Beziehungs-Feldern erfasstt, wenn die Regeln dies vorsehen. Die Anzeigerelevanz wird nicht gekennzeichnet, vgl. GND-Anwendungsbestimmung „Belegung von 5XX in $X
Allgemeine Unterteilungen werden in Hinweissätzen (Satzart, 4. Position „e“) erfasst.
Darüber hinaus wurde das Unterfeld bei der Migration der SWD in die GND maschinell vergeben und unterteilt Elemente im Feld 150 in Datensätzen für Motive und historische Einzelereignisse, ohne sie näher zu spezifizieren. Die Aufarbeitung dieser Datensätze erfolgt im Ereignisfall durch Anwender der Sacherschließung (Level-1-Redaktionen)
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Angaben zum Regelwerk werden mit der einleitenden Formel R: erfasst.
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Für die Bestimmung der bevorzugten Benennung eines Sachbegriffs gelten die Regeln der RSWKunter Berücksichtigung der GND-Übergangsregelnund GND-Anwendungsbestimmungen.
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Die Verwendung des Feldes ist für die Satzart Sachschlagwort obligatorisch und für alle anderen Satzarten nicht zugelassen.
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