Quellenangaben | GND-Datenfeld (P81)

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GND-Datenfeld für die Angabe der Quelle, die sich auf den Normdatensatz - insbesondere den bevorzugten Namen bzw. die bevorzugte Benennung bezieht
  • PICA+ 050E
  • PICA3 670
Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
Quellenangaben | GND-Datenfeld
GND-Datenfeld für die Angabe der Quelle, die sich auf den Normdatensatz - insbesondere den bevorzugten Namen bzw. die bevorzugte Benennung bezieht
  • PICA+ 050E
  • PICA3 670

Datentyp

Zeichenkette

Aussagen

Das Feld enthält die Quellenangabe, die sich auf den Normdatensatz und insbesondere den bevorzugten Namen bzw. die bevorzugte Benennung bezieht. Echte Permalinks wie URN oder DOI sind die beste Referenzierung und sollen daher immer als Quelle angegeben werden, sofern sie vorhanden sind; ansonsten wird ein Kurzzitat erfasst.
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monografische Veröffentlichungen: Mindeststandard: Verfassername mit Vorname (auch abgekürzt), Titel, Jahr
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unselbstständige Veröffentlichung: Verfassername mit Vorname (auch abgekürzt), Titel, Jahr; Titel der Zeitschrift/Zeitung mit Jahrgang-und/oder Bandzählung sowie Seitenzahl
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GND-DF-anmerkung-quelle
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Die Angabe „Vorlage“ ist nicht mehr zulässig. Bei Wiederaufgreifen eines bereits bestehenden Datensatzes, in dem noch „Vorlage“ erfasst wurde, sollte dieses entfernt bzw. nach Möglichkeit (mindestens bei Datensätzen desTeilbestands Sacherschließung) mit einer Alternative bereinigt werden.
Die Angabe „"Internet“ wird weggelassen, wenn eine URL folgt. (Die Angabe „"Internet“ ist zulässig, wenn keine URL erfasst wird.)
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Im Teilbestand Provenienzerschließung wird fakultativ ein Begriff aus dem Thesaurus-Pro angegeben. Folgende Begriffe sind hier zulässig: Autogramm; Initiale; Siegel; Emblem; Monogramm; Signatur; Etikett; Motto; Stempel; Exlibris; Notiz; Wappen; Handzeichnung; Porträt; Widmung
Mit der einleitenden Formel „Stand:“ gefolgt von einem Spatium kann eine Datumsangabe in der Form TT.MM.JJJJ erfasst werden. Damit wird das Sichtungsdatum der Quelle angegeben, nicht etwa die Standangabe der Internetquelle.
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Hier kann eine Internet-Adresse (z.B. die Homepage einer Person oder Körperschaft usw. oder im Rahmen der Provenienzerschließung eine URL zum Digitalisat) genannt werden.
Die URI muss mit „http://“,„https://“oder „ftp://“beginnen.
Bei Nachschlagewerken aus der Liste der fachlichen Nachschlagewerke entfällt die URL(Ausnahme „Wikipedia“, s.o.), da statt der URL die vereinbarte Abkürzung angegeben wird.
URIs von Homepages werden mit „$aHomepage“ eingeleitet.Nur die Entitätenarten Person, Familie, Körperschaft und Konferenz können Homepages haben. Bei anderen Entitäten entfällt daher die Angabe „Homepage“.
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Die Angabe der Quelle ist für Datensätze, die im Rahmen der Sacherschließung genutzt werden, obligatorisch. Als Nachweis sind vorrangig die Nachschlagewerke der „Rangfolge der Nachschlagewerke (Prioritätenliste)“, im zweiten Schritt die übrigen Nachschlagewerke der „Liste der fachlichen Nachschlagewerke zu den Normdateien“ zu benutzen, erst dann Nachschlagewerke außerhalb der Liste.
Im Teilbestand Provenienzerschließung wird im Normdatensatz der besitzenden Person bzw. Körperschaft im Datenfeld Quelle das Provenienzmerkmal und ggf. die zugehörige URL erfasst. Im Normdatensatz des Provenienzmerkmals wird im Datenfeld Quelle der Standardtext „Provenienzmerkmal“ erfasst:
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Das Feld ist fakultativ. Für den Teilbestand Sacherschließung ist das Feld obligatorisch.
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