Katalogisierende Institution | GND-Datenfeld (P367)
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GND-Datenfeld "Katalogisierende Institution" für Angabe zum Urheber des Datensatzes sowie zur zuständigen Verbundredaktion in Form des ISIL.
| Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
|---|---|---|---|
| Deutsch |
Katalogisierende Institution | GND-Datenfeld
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GND-Datenfeld "Katalogisierende Institution" für Angabe zum Urheber des Datensatzes sowie zur zuständigen Verbundredaktion in Form des ISIL.
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Datentyp
Zeichenkette
Aussagen
Das Feld enthält die Angabe zum Urheber des Datensatzes sowie zur zuständigen Redaktion.
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GND-DF-redaktion-institution
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Ja
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Die Angaben dienen zur Identifizierung der Zuständigkeiten für einen Datensatz sowie zur Ableitung der Adressierung für Mailboxnachrichten.
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Die Erfassung des Urhebers bzw. der Verbundredaktion erfolgt in der Regel durch den ISIL. Für Institutionen außerhalb Deutschlands, die keinen ISIL führen, kann die Erfassung des Urhebers alternativ durch den MARC Organization Code erfolgen.
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Die ISIL bzw. der MARC Organization Code für den Urheber und der Redaktion werden im Katalogisierungsclient automatisch beim Abspeichern eines neuen Datensatzes aus der Zugangskennung des Benutzers generiert, wenn das Feld nicht besetzt ist.
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In Datensätzen, die über die Online-Normschnittstelle in die GND eingegeben werden, müssen die Angaben manuell eingetragen werden, da die Online-Routine für diesen Anwenderkreis nicht funktioniert, weil nur eine Nutzerkennung für die Redaktion in der Online-Normschnittstelle benutzt wird.
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Die Angaben des ISIL bzw. des MARC Organization Codes für den Urheber und der Redaktion bleiben dauerhaft - auch bei Änderungen des Datensatzes - unverändert erhalten und sollte in der Regel nicht verändert werden. Das Datenfeld ist allerdings nicht schreibgeschützt und kann bei außergewöhnlichem Korrekturbedarf bzw. bei Veränderung der Zuständigkeit einer Redaktion überschrieben werden.
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Alle Anwender sind berechtigt, das Feld in Datensätzen für Körperschaften, Konferenzen, Geografika, Personen oder Familien und Werke zu erfassen, zu ergänzen oder zu korrigieren.
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In Datensätzen für Sachbegriffe können Anwender der Inhaltserschließung mit Katalogisierungslevel 1 das Feld in allen Datensätzen korrigieren.
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Das Feld ist obligatorisch.
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Beispiele
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