STA-Regel: Verlagsname | RDA-Eigenschaft - Selbstverlage (Q9921)

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Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
STA-Regel: Verlagsname | RDA-Eigenschaft - Selbstverlage
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    Aussagen

    Liegt bei einer in einem Selbstverlag erschienenen Manifestation eine Angabe vor, die als Verlagsname interpretiert werden kann, so übertragen Sie diese nach den normalen Regeln. Gibt es keine explizite Angabe, so geben Sie den Akteur, der als Selbstverlag ermittelt wurde, in der Form an, wie er an anderer Stelle in der Manifestation (in erster Linie in der Verantwortlichkeitsangabe) genannt ist. Setzen Sie den Namen in eckige Klammern. Fügen Sie keine Angabe wie „Selbstverlag" o. Ä. hinzu.
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    <strong>Beispiele</strong>
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    <em>Informationsquelle:<br></em>Selbstverlag des Verfassers <br> <em>Erfassung:<br></em>Selbstverlag des Verfassers
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    <em>Informationsquelle:<br></em>Heidrun Wiesenmüller <em>(so im Impressum der Website „Basiswissen RDA" angegeben)<br>Erfassung:<br></em>Heidrun Wiesenmüller
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    <em>Informationsquelle:<br></em>Hermann Schüling Der Erste Weltkrieg 1914-1918 Fotos, Zeichnungen, Briefe und Tagebuchberichte <br> <em>Es ist keine explizite Angabe eines Verlags vorhanden.<br></em> <em>Erfassung:<br></em>[Hermann Schüling]
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    <em>Informationsquelle:<br></em>Kaufmännisches Berufsbildungszentrum Neunkirchen Jahrbuch 2014/15 <br> <em>Es gibt keinen kommerziellen Verlag und die Körperschaft ist nicht nochmals in Verlagsposition, im Impressum oder Copyright-Vermerk genannt.<br></em> <em>Erfassung:<br></em>[Kaufmännisches Berufsbildungszentrum Neunkirchen]
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