STA-Regel: Umfang einer Manifestation | RDA-Eigenschaft - Musik-Ressourcen (Noten, Tonträger, etc.) (Q9874)

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Deutsch
STA-Regel: Umfang einer Manifestation | RDA-Eigenschaft - Musik-Ressourcen (Noten, Tonträger, etc.)
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    Aussagen

    Für eine gedruckte oder handgeschriebene Manifestation, die aus Noten (mit oder ohne begleitendem Text und/oder Illustrationen) besteht, erfassen Sie einen Umfang unter Anwendung der folgenden Bestimmungen. Für Manifestationen, die aus Noten in anderen Medien bestehen (z. B. Online-Ressourcen), wenden Sie auch die Basisregeln an.
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    Erfassen Sie einen Umfang der Manifestation, indem Sie die Anzahl der Einheiten und einen geeigneten Begriff für die <a href="https://wiki.dnb.de/P557" class="ref">musikalische Ausgabeform</a> angeben. Wenn die Manifestation aus mehreren Arten von Einheiten besteht, erfassen Sie die Anzahl von jeder zutreffenden Art in der Reihenfolge, die die Arten nach der Anzahl der Notensysteme sortiert; d. h. Partitur vor Stimme(n) oder Partitur vor Klavierauszug vor Stimme(n). Erfassen Sie den Begriff im Singular oder Plural, sofern zutreffend. Geben Sie die Anzahl der Bände und/oder Seiten, Blätter oder Spalten an. Erfassen Sie diese Information in runden Klammern hinter dem Begriff für die musikalische Ausgabeform.
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    <p>1 Klavierauszug (XI, 190 Seiten)</p>
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    <p>1 Partitur (23 Seiten), 1 Stimme (8 Blätter)</p>
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    1 Partitur (3 Bände (xvii, 457 Seiten))<br /><em>3 Bände mit durchgehender Seitenzählung.</em>
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    <p>1 Table Book (50 ungezählte Seiten)</p>
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    Wenn eine Manifestation mehr als eine Stimme enthält, erfassen Sie die Anzahl der Stimmen, aber lassen Sie die Anzahl der Bände und/oder Seiten, Blätter oder Spalten weg, die sich auf die Stimmen beziehen.
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    <p>1 Partitur (v, 27 Seiten), 5 Stimmen</p>
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    1 Klavierauszug (43 Seiten), 2 Stimmen
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    Ausgaben für spezielle Orchester wie z. B. Big Band, Blasorchester, Akkordeonensemble etc., bei denen die Partitur oder Direktionsstimme und die Stimme(n) in der Regel zusammen in einer Ausgabe erscheinen und die Partitur oder Direktionsstimme zusammen mit den Stimmen in einem Umschlag ausgeliefert wird, erfassen Sie die Anzahl an Stimmen so, wie sie in diesem Set vorliegen.
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    1 Partitur (20 Seiten), 56 Stimmen
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    1 Direktionsstimme (9 Seiten), 37 Stimmen
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    Für Ausgaben von Orchesterstimmen, bei denen die Streicherstimmen separat erhältlich sind und daher in unterschiedlichen Staffelungen vorliegen können, erfassen Sie als Umfangsangabe nur die Anzahl der unterschiedlichen Stimmen ohne Mehrfachangabe, um in Verbundsystemen Dubletten zu vermeiden. Die tatsächliche Stimmenanzahl kann exemplarspezifisch vermerkt werden.
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    12 Stimmen<br /><em>Umfangsangabe für Orchesterstimmen, bei denen ein Set aus 7 Harmoniestimmen sowie 5 Streicherstimmen getrennt erhältlich sind</em>
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    Wenn die Manifestation in einer einzigen physischen Einheit sowohl aus einer Partitur als auch aus einer oder mehreren Stimmen oder nur aus mehreren Stimmen besteht, erfassen Sie den Umfang in der Form: "1 Partitur und XY Stimmen" usw., gefolgt von der Anzahl der Seiten, Blätter oder Spalten in runden Klammern.
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    1 Partitur und 1 Stimme (5 Seiten)<br /><em>Partitur auf Seite 1-4, Stimme gedruckt auf Seite 5</em>
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    1 Partitur und 3 Stimmen (19 Seiten)<br /><em>Stimmen gedruckt auf Seite 11-19</em>
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    3 Stimmen (6, 5, 5 Seiten)<br /><em>Stimmen in einen Band gedruckt mit mehrfachen Seitenzählungen</em>
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    <p>1 Partitur und 2 Stimmen (1 Band (ungezählt))</p><p>20 Stimmen (circa 100 Seiten)<br /><em>Lösungsmöglichkeiten für Manifestationen ohne Seitenzählung</em></p>
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    Erläutern Sie den Umfang in einer Anmerkung, wenn dies für die Identifizierung oder die Abgrenzung als wichtig angesehen wird.
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    <p><em>Umfangsangabe:</em><br />1 Partitur (IX, 25 Seiten), 2 Stimmen</p><p><em>Anmerkung:</em><br />Dieses Set enthält eine unbezeichnete und eine bezeichnete Stimme</p>
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    Wenn Sie Aufführungsmaterial umfassend mit der musikalischen Ausgabeform "Aufführungsmaterial" beschreiben, geben Sie keine Umfangsangabe an und erfassen Sie die Ihnen vorliegenden Einheiten nur exemplarspezifisch.
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    Wenn Sie Teile aus dem Aufführungsmaterial separat beschreiben, gelten die Basisregeln für Noten. D. h. Partituren, Chorpartituren, Klavierauzüge oder Sets aus Orchesterstimmen werden einzeln beschrieben.
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    Weitere Fälle im Zusammenspiel mit anderen Regeln zur Umfangsangabe:
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    Seiten mit Tafeln in der Ressource
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    1 Partitur (xxii, 195 Seiten, 7 ungezählte Seiten Tafeln)<br /><em>Separat gezählte Seiten mit Tafeln werden nach der regulären Seitenzählung erfasst.</em>
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    Noten in anderen Medien
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    1 Online-Ressource (1 Partitur (50 Seiten))<br /><em>Für Noten in anderen Medien gelten zusätzlich die Basisregeln.</em>
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    Einheiten oder Sets von Einheiten mit identischem Inhalt
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    3 identische Partituren (je 15 Seiten)<br /><em>Bei einem Set aus identischen Spielpartituren können Sie zusätzlich "identisch" erfassen. Spielpartituren sind nicht identisch, wenn z. B. bei einer zusätzlich ein Vorwort abgedruckt ist.</em>
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    Umfassende Beschreibung einer Sammlung
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    19 Partituren<br /><em>Umfangsangabe für ein Konvolut aus handschriftlichen Noten</em>
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    Analytische Beschreibung eines Teils
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    1 Partitur (249 Seiten)<br /><em>Umfangsangabe für einen Band aus einer dreibändigen Ausgabe von Liedern; in der übergeordneten Aufnahme kann zusätzlich "3 Partituren" (nicht: "3 Bände") erfasst werden.</em>
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