STA-Regel: Bevorzugter Name eines Geografikums | RDA-Eigenschaft - Erfassen des bevorzugten Namens (Q9697)

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Deutsch
STA-Regel: Bevorzugter Name eines Geografikums | RDA-Eigenschaft - Erfassen des bevorzugten Namens
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    Aussagen

    <p>Einleitende Artikel werden nicht weggelassen. Wenn Artikel in der Konvention einer Sprache aber als nicht feststehende Präfixe gelten, wird dem Artikel ein Nichtsortierzeichen vorangestellt. Das gilt für Namen in arabischer und hebräischer Sprache.</p><p>Findet sich der Name des Geografikums sowohl in nicht-lateinischer als auch in lateinischer Schrift, gilt weiterhin die Form der Umschrift als bevorzugte Namensform.</p>
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    Einleitende Bezeichnungen wie "Sankt", "Markt", "Siedlung", "Herzogtum", "Grafschaft", "Ciudad" u. ä. einschließlich der fremdsprachigen Entsprechungen gelten als Namensbestandteil und sind Teil des bevorzugten Namens, wenn sie im maßgeblichen Nachschlagewerk fester Bestandteil des geografischen Namens sind. (Ist mit "Herzogtum", "Grafschaft" u. Ä. der Gattungsbegriff für eine Verwaltungseinheit gemeint, siehe <a class="ref" href="P648#Verwaltungseinheiten-1">Basisregeln Erfassen des bevorzugten Namens: Verwaltungseinheiten</a>).
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    Einleitende Bezeichnungen wie "Saint", "St." oder "Mount", "Mt." werden in der gebräuchlichen Form gemäß der Nachschlagewerke übernommen; es wird nicht auf eine ausgeschriebene Form normiert.
    0 Fundstellen
    "Bad", "Seebad", "Kurort" und ähnliche und vergleichbare fremdsprachige Benennungen am Anfang des Namens werden gemäß ihrer Gebräuchlichkeit nach der <a href="https://wiki.dnb.de/x/Y5RjBQ" rel="nofollow" target="_blank">Rangfolge der Nachschlagewerke (Prioritätenliste)</a>, Absatz III, als Bestandteil des Namens behandelt oder weggelassen. (Zur Handhabung von Namensänderungen, siehe <a class="ref" href="P648#Namensanderung">Basisregeln Wahl des bevorzugten Namens: Namensänderung</a>).
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    Erläuternde Bestandteile gehören zum Namen und werden in der nachgewiesenen Form ohne Hinzufügung von Deskriptions- oder Trennzeichen übernommen.
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    Zu dem bevorzugten Namen eines Ortes der USA gehört die normierte Abkürzung des entsprechenden Bundesstaates, der mit Komma an den Ortsnamen angefügt wird. Diese Namensform gilt als die im Deutschen gebräuchliche Form.
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    Liste der Abkürzungen:
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    Alabama Ala.<br>Alaska Alas.<br>Arizona Ariz.<br>California Calif.<br>Colorado Colo.<br>Connecticut Conn.<br>Delaware Del.<br>District of Columbia DC<br>Florida Fla.<br>Georgia Ga.<br>Hawaii Hawaii<br>Idaho Idaho<br>Illinois Ill.<br>Indiana Ind.<br>Iowa Iowa<br>Kansas Kan.<br>Kentucky Ky.<br>Louisiana La.<br>Maine Me.<br>Maryland Md.<br>Massachusetts Mass.<br>Michigan Mich.<br>Minnesota Minn.<br>Mississippi Miss.<br>Missouri Mo.<br>Montana Mont.<br>Nebraska Neb.<br>Nevada Nev.<br>New Hampshire NH<br>New Jersey NJ<br>New Mexico NM<br>New York NY<br>North Carolina NC<br>North Dakota ND<br>Ohio Ohio<br>Oklahoma Okla.<br>Oregon Or.<br>Pennsylvania Pa.<br>Rhode Island RI<br>South Carolina SC<br>South Dakota SD<br>Tennessee Tenn.<br>Texas Tex.<br>Utah Utah<br>Vermont Vt.<br>Virginia Va.<br>Washington Wash.<br>West Virginia W. Va.<br>Wisconsin Wis.<br>Wyoming Wyo.
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    Als bevorzugter Name gilt der Name so, wie er auf der eigenen Homepage nachgewiesen ist.
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    Landkreis Starnberg <br> <em>gemäß Homepage </em>
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    Bei fremdsprachigen Verwaltungseinheiten setzt sich der bevorzugte Namen aus dem Gattungsbegriff der Verwaltungseinheit gemäß <a href="https://wiki.dnb.de/download/attachments/90411357/Gattungsbegriffe_Verwaltungseinheiten.pdf" rel="nofollow" target="_blank">Liste der Gattungsbegriffe für Verwaltungseinheiten in der GND</a> und dem Namen für das Geografikum zusammen.
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    <strong>Beispiele</strong>
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    Provinz Mailand <br> <em>Verwaltungseinheit gemäß Liste und Name des Geografikums = Mailand</em>
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    Rayon Perm <br> <em>Verwaltungseinheit gemäß Liste und Name des Geografikums = Perm</em>
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    <p>Oblast Kaliningrad<br><em>Verwaltungseinheit gemäß Liste und Name des Geografikums = Kaliningrad</em></p>
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    Ortsteile im deutschsprachigen Raum mit Ausnahme der Schweiz
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    Für Ortsteile im deutschsprachigen Raum mit Ausnahme der Schweiz entspricht die Bindestrich-Namensform (Hauptort-Ortsteil) der offiziellen Regelung und ist gleichzeitig auch die gebräuchliche Form.
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    Eventuell vorhandene erläuternde Bestandteile zum Namen des Hauptortes entfallen in der Bindestrich-Namensform. Erläuternde Bestandteile beim Ortsteil entfallen nicht. Bestehen Hauptort oder Ortsteil aus mehr als einem Wort, die mit Spatien getrennt geschrieben werden, wird nach dem Bindestrich vom Hauptort ein Spatium gesetzt.
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    Frankfurt-Bockenheim <br> <em>nicht: Frankfurt am Main- Bockenheim; die erläuternden Bestandteile zum Hauptort entfallen</em>
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    Leipzig- Äußere Südvorstadt <br> <em>Hauptort bzw. Ortsteil bestehen aus mehr als einem von einander getrennten Wörtern; deshalb wird nach dem Bindestrich ein Spatium gesetzt. </em>
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    <p>Aber:</p> <p>Villingen-Schwenningen-Villingen<br><em>Der Ortsteil "Villingen" von den Doppelort "Villingen-Schwenningen" wird nur mit Bindestrich angefügt, da bei dem Namen des Doppelorts die beiden Wörter des Doppelortes nicht mit einem Spatium getrennt geschrieben werden. </em></p>
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    In der Schweiz wird zwischen einer lokalen Untergliederung und Ortschaften, die Teil einer kommunalrechtlichen Gemeinde sind, unterschieden. Bei lokalen Untergliederungen wie Stadtteile, Quartiere oder eingemeindete Vororte ist die Bindestrich-Namensform ebenfalls der bevorzugte Name.
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    <strong>Beispiel</strong>
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    Köniz-Liebefeld <br> <em>lokale Untergliederung (Ortsteil), also Bindestrich-Namensform </em>
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    Räumlich abgrenzbare, zusammenhängende Siedlungsgebiete, d.h. Ortschaften, die Teil einer kommunalrechtlichen (politischen) Gemeinde sind und im <a href="https://map.geo.admin.ch/" rel="nofollow" target="_blank">Amtlichen Ortschaftenverzeichnis der Schweiz</a> einen eigenen Eintrag haben, werden dagegen selbstständig erfasst.
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    <strong>Beispiel</strong>
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    Gasel <br> <em>zusammenhängendes&nbsp;Siedlungsgebiet (Teil der politischen Gemeinde Köniz), also selbständige Form</em>
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    Wenn Nachschlagewerke Ortsteile selbstständig nachweisen, aber als Ortsteil kennzeichnen, entspricht der bevorzugte Name der selbstständigen Namensform.
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    Chelsea <br> <em>Stadtteil von London </em>
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    Das sind die weltlichen Herrschaftsgebiete geistlicher Würdenträger des Heiligen Römischen Reiches bis 1803. Sie werden unter ihrem Ort in der gemäß den Regeln festgelegten Vorzugsbenennung und dem zutreffenden Gattungsbegriff (siehe <a href="https://wiki.dnb.de/download/attachments/90411357/Gattungsbegriffe_Verwaltungseinheiten.pdf" rel="nofollow" target="_blank">Liste der Gattungsbegriffe für Verwaltungseinheiten in der GND</a>) erfasst.
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    Der Gattungsbegriff lautet für Diözesen "Hochstift", für Erzdiözesen "Erzstift". Für die weltlichen Herrschaftsgebiete von Klöstern und Stiften wird der jeweils zutreffende Gattungsbegriff wie "Fürstabtei", "Fürstpropstei", "Fürststift" verwendet.
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    Autokephale Patriarchate, Diözesen und Erzdiözesen sowie Eparchien und Exarchate der Ostkirchen werden unter ihrem Ort in der gemäß den Regeln festgelegten Vorzugsbenennung und dem zutreffenden Gattungsbegriff (siehe <a href="https://wiki.dnb.de/download/attachments/90411357/Gattungsbegriffe_Verwaltungseinheiten.pdf" rel="nofollow" target="_blank">Liste der Gattungsbegriffe für Verwaltungseinheiten in der GND</a>) erfasst.
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    <p>Griechisch-Orthodoxes Patriarchat Konstantinopel</p>
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