STA-Regel: Bevorzugter Name eines Geografikums | RDA-Eigenschaft - Wahl des bevorzugten Namens (Q9696)

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Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
STA-Regel: Bevorzugter Name eines Geografikums | RDA-Eigenschaft - Wahl des bevorzugten Namens
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    Aussagen

    <p>Als bevorzugter Name wird die im Deutschen gebräuchliche Namensform gemäß den Nachschlagewerken (siehe oben <a class="ref" href="P648#Informationsquellen">Informationsquellen</a>) gewählt.</p><p>Wenn kein im Deutschen gebräuchlicher Name nachweisbar ist, wird der in der offiziellen Sprache der Gebietskörperschaft gebräuchliche Name verwendet. Wenn man keinen in der offiziellen Sprache der Gebietskörperschaft gebräuchlichen Namen ermitteln kann, es aber gebräuchliche Namen in anderen Sprachen gibt, wird der Name gewählt, der in der Sprachreihenfolge englisch, französisch, russisch, lateinisch, spanisch, italienisch am weitesten vorne steht.</p><p>Lässt sich kein gebräuchlicher Name ermitteln, wird die Vorlageform verwendet.</p><p>Wenn sich der im Deutschen gebräuchliche Name für ein Geografikum ändert, wird der neue Namen benutzt, siehe <a class="ref" href="P648#Namensanderung">Basisregeln Wahl des bevorzugten Namens: Namensänderung</a>.</p>
    0 Fundstellen
    Ist der gebräuchliche Name einer Verwaltungseinheit (das sind alle Hierarchiestufen in der Verwaltungsgliederung eines Landes zwischen der Kommune - kleinste Einheit - und dem Land - größte Einheit) mit ihrer Gattungsbezeichnung gebildet, so wird dieser gebräuchliche Name ohne Weglassungen oder Umstellungen als bevorzugter Name gewählt. Wird die Verwaltungseinheit üblicherweise ohne Gattungsbezeichnung nur mit dem geografischen Namen benannt, so wird dieser als bevorzugter Name gewählt.
    0 Fundstellen
    <p>Darunter fallen Ortsteile, Stadtteile oder Quartiere als Verwaltungseinheiten, im weiteren Text nur noch "Ortsteile" genannt.</p><p>Als bevorzugter Name für den Ortsteil wird der im Deutschen gebräuchlichste Name bzw. der originalsprachig gebräuchliche Name in der Rechtschreibung des betreffenden Landes gewählt.</p>
    0 Fundstellen
    Ändert sich die im Deutschen gebräuchliche Namensform, wird eine neue Entität angenommen und der bevorzugte Name gemäß den Grundregeln bestimmt.
    0 Fundstellen
    <em>Bevorzugter Name 1918-1992:<br></em>Tschechoslowakei <br> <em>Bevorzugte Namen seit 1993<br></em>Tschechien <br>Slowakei
    0 Fundstellen
    Bei Gebietskörperschaften führen Verfassungs- und Statusänderungen mit Ausnahme von dem Wechsel von selbstständig zu unselbstständig und umgekehrt ohne Änderung des geografischen Namens nicht zur Bildung einer neuen Entität.
    0 Fundstellen
    Statusänderungen oberhalb der kommunalen Ebene von unselbständig auf selbstständig und umgekehrt führen immer zur Bildung einer neuen Entität, auch wenn der geografische Namen sich nicht ändert. Sie werden durch das Hinzufügen geeigneter identifizierender Zusätze unterschieden siehe <a class="ref" href="Q8481">Allgemeines: Geografikum</a>.
    0 Fundstellen
    Statusänderungen auf/unterhalb der kommunalen Ebene von unselbstständig auf selbstständig und umgekehrt führen nur dann zur Bildung einer neuer Entität, wenn sich auch der geografische Name ändert. Im deutschsprachigen Raum mit Ausnahme der Schweiz ändert sich bei der Statusänderungen von selbstständigem Ort zu unselbstständigem Ortsteil und umgekehrt der geografische Name. D. h. es werden zwei verschiedene Namen erfasst. Nur eindeutige Ortsteile der Schweiz, z. B. Quartiere, werden wie Ortsteile im deutschsprachigen Raum behandelt (siehe <a class="ref" href="P648#Ortsteile-1">Basisregeln Erfassen des bevorzugten Namens: Ortsteile</a>).
    0 Fundstellen
    In der Schweiz ändert sich bei Statusänderungen von selbständiger Gemeinde zu unselbstständigen Ort der geografische Namen in der Regel nicht. D. h. es wird nur ein Name erfasst.
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    <strong>Beispiele</strong>
    0 Fundstellen
    Bockenheim <br> <em>selbstständiger Ort bei Frankfurt bis 1895</em>
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    Albisrieden <br> <em>seit 1934 in die Stadt Zürich eingemeindeter Ort; wird für die vorher selbstständige und den heute eingemeindeten Ort benutzt </em>
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    Einleitende Bezeichnungen sowie Umbenennungen von Gattungsbegriffen von Verwaltungseinheiten
    0 Fundstellen
    Hinzufügen oder Wegfall von Benennungen wie "Bad", "Seebad", "Kurbad" und Ähnlichem sowie ihrer fremdsprachigen Entsprechungen führen nicht zu einem neuen Namen. Das gleiche gilt für die Umbenennung von "Kreis" in "Landkreis" und umgekehrt in Deutschland. Der bevorzugte Name wird gemäß der Nachschlagewerke ermittelt und ggf. aktualisiert.
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