STA-Regel: Erscheinungsort | RDA-Eigenschaft - e) Unbekannter Erscheinungsort (Q9350)
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Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
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Deutsch |
STA-Regel: Erscheinungsort | RDA-Eigenschaft - e) Unbekannter Erscheinungsort
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Keine Beschreibung vorhanden
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Aussagen
Erfassen Sie "[Erscheinungsort nicht ermittelbar]", wenn weder ein bekannter noch ein wahrscheinlicher Ort oder ein Land, ein Staat, eine Provinz usw. des Erscheinens bestimmt werden kann. Da in der Regel wenigstens ein wahrscheinliches Land erfasst werden kann, müssen Sie diese Angabe nur in seltenen Fällen erfassen.
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Wurde "[Erscheinungsort nicht ermittelbar]" erfasst, können Sie zusätzlich einen Vertriebsort oder einen Herstellungsort erfassen, sofern dieser in den Quellen angegeben ist oder ermittelt werden kann. Erfassen Sie die Elemente <a class="ref" href="P618">Vertriebsort</a> und <a class="ref" href="P522">Herstellungsort</a> in diesem Fall im Rahmen der Vertriebs- bzw. Herstellungsangabe und nicht als ermittelten Erscheinungsort.
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