STA-Regel: Ergänzender Inhalt | RDA-Eigenschaft (Q9315)

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Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
STA-Regel: Ergänzender Inhalt | RDA-Eigenschaft
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    Aussagen

    Wenn die Ressource einen ergänzenden Inhalt enthält, erfassen Sie die Natur dieses Inhalts (z. B. seine Art, den Umfang, die Position innerhalb der Ressource). Erfassen Sie ergänzenden Inhalt, für den keine eigene Beschreibung angelegt wird, in einer Anmerkung. Ergänzender Inhalt kann z. B. ein Register, eine Bibliografie oder ein Anhang sein.
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    Literaturverzeichnis: Seite 512-534
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