STA-Regel: Ländercode-Leitfaden: Geografika - Bauwerke (Q8837)
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| Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
|---|---|---|---|
| Deutsch |
STA-Regel: Ländercode-Leitfaden: Geografika - Bauwerke
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Aussagen
Erfassen Sie für Bauwerke oder ortsgebundene Kunstwerke den Ländercode ihres Standortes. Wenn Sie für das ortsgebundene Kunstwerk einen oder mehrere Künstler in Beziehung setzen, so geben Sie auch die Ländercodes der Künstler an.
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Für nicht ortsgebundene Werke der bildenden Kunst siehe <a href="#Nicht-ortsgebundene-Kunstwerke">Nicht ortsgebundene Kunstwerke.</a>
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