STA-Regel: spezifische Regel für Bauwerke zur Erfassung einer Systemstelle der GND-Systematik (Q8634)
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| Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
|---|---|---|---|
| Deutsch |
STA-Regel: spezifische Regel für Bauwerke zur Erfassung einer Systemstelle der GND-Systematik
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Aussagen
Erfassen Sie die jeweils zutreffende Systemstelle der GND-Systematik.
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Erfassen Sie für ortsgebundene Bauwerke immer die Systemstelle <strong><em><a href="GND-SY-31-3AB">31.3ab (Ortsgebundene Bauwerke)</a></em></strong>.
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Für Normdatensätze, die <strong>Großplastiken</strong> (Brunnen, Denkmäler) bzw. <strong>Teile der Dekoration</strong> eines Bauwerks repräsentieren, erfassen Sie zusätzlich <strong><em><a href="GND-SY-13-2">13.2 (Plastik)</a></em></strong>
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Für Normdatensätze, die <strong>Monumente aus der klassischen Antike</strong> repräsentieren, erfassen Sie zusätzlich <strong><em><a href="GND-SY-16-3">16.3 (Archäologie, Vor- und Frühgeschichte)</a></em></strong>.
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Für Normdatensätze, die <strong>Bauwerke mit speziellen Funktionen</strong> im Bereich des Verkehrs, des Sports usw. repräsentieren, erfassen Sie je nach Sachgebiet eine zusätzliche Systemstelle.
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