STA-Klasse - Körperschaft - Bevorzugter Name einer Körperschaft | STA-Regel (Q3400)

Aus STA Dokumentationsplattform
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Beschreibung vorhanden
Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
STA-Klasse - Körperschaft - Bevorzugter Name einer Körperschaft | STA-Regel
Keine Beschreibung vorhanden

    Aussagen

    Name lässt nicht auf eine Körperschaft schließen
    0 Fundstellen
    Wenn der bevorzugte Name nicht auf eine Körperschaft schließen lässt, fügen Sie dem Namen die Art der Körperschaft und wenn nötig eine sonstige Kennzeichnung hinzu.
    0 Fundstellen
    Ist der bevorzugte Name identisch mit dem Namen einer anderen Körperschaft oder Entität (Satzart), fügen Sie dem Namen ein im nächsten Absatz beschriebenes Element hinzu. Eine solche ergänzende Kennzeichnung wird auch gemacht, wenn der Name zu einem Wort der gängigen Sprache oder einem gebräuchlichen Namen homonym ist.
    0 Fundstellen
    Fügen Sie Ergänzungen zum Namen wie unter folgenden Elementen beschrieben hinzu, in dieser Reihenfolge, sofern zutreffend.
    0 Fundstellen
    Fügen Sie die Art einer Körperschaft hinzu, wenn eine Körperschaft von einer anderen Körperschaft oder Satzart mit demselben Namen zu unterscheiden ist oder wenn der bevorzugte Name nicht an eine Körperschaft denken lässt.
    0 Fundstellen
    Bei Firmen und Unternehmen, die nur aus einem Personennamen bestehen, ergänzen Sie immer den Zusatz "Firma", um eine Verwechselung mit einem Personendatensatz zu vermeiden.
    0 Fundstellen
    Die Art der Körperschaft wird aber weggelassen, wenn der Name aus mehreren Personennamen besteht oder wenn der Name eine juristische Wendung enthält.
    0 Fundstellen
    Für detailliertere Bestimmungen siehe Art einer Körperschaft.
    0 Fundstellen
    Fügen Sie den Namen eines Ortes, der mit einer Körperschaft in Verbindung steht, hinzu, wenn er notwendig ist, um einen normierten Sucheinstieg von einem anderen zu unterscheiden.
    0 Fundstellen
    Wenn sich der Sitz einer Körperschaft ändert und dieser als Zusatz Teil des normierten Sucheinstiegs ist, müssen Sie den normierten Sucheinstieg aktualisieren.
    0 Fundstellen
    Wenn sich der bevorzugte Name eines Geografikums ändert, der als Zusatz für den normierten Sucheinstieg gebraucht wurde, müssen Sie diese Änderung auch in den entsprechenden Datensätzen, die diesen Zusatz enthalten, nachführen.
    0 Fundstellen
    Wenn der bevorzugte Name eines Radio- oder Fernsehsenders nur oder hauptsächlich aus ihren Funkrufzeichen besteht, fügen Sie den Namen des Ortes hinzu, an dem der Sender ansässig ist.
    0 Fundstellen
    Wenn der bevorzugte Name eines Radio- oder Fernsehsenders nicht den Namen seines Ortes als integralen Bestandteil des Namens enthält, fügen Sie den geografischen Namen hinzu.
    0 Fundstellen
    0 Fundstellen
    0 Fundstellen
    Fügen Sie den Namen einer in Verbindung stehenden Körperschaft hinzu, wenn er notwendig ist, um einen normierten Sucheinstieg von einem anderen zu unterscheiden.
    0 Fundstellen
    Für weitere Bestimmungen siehe Mit Körperschaft in Beziehung stehende Körperschaft.
    0 Fundstellen
    Fügen Sie einen Zeitraum hinzu, der mit einer Körperschaft in Verbindung steht, wenn er notwendig ist, um einen normierten Sucheinstieg von einem anderen zu unterscheiden und wenn die Kennzeichnungen Ort und Institution nicht verfügbar sind.
    0 Fundstellen
    Für weitere Bestimmungen siehe Mit Körperschaft in Beziehung stehender Zeitraum.
    0 Fundstellen
    Wenn keine der oben beschriebenen Kennzeichnungen ausreichend ist, um zwischen den normierten Sucheinstiegen für mehrere Körperschaften zu unterscheiden, fügen Sie einen zusätzlichen passenden normierten Sachbegriff aus der GND hinzu.
    0 Fundstellen
    Wenn kein Sachbegriff aus der GND zur Unterscheidung ausreichet, kann eine andere zweckmäßige Kennzeichnung hinzugefügt werden.
    0 Fundstellen