Name einer Person - Nachnamen von früheren Mitgliedern von Fürstenhäusern (händisch erfasst) | STA-Regel (Q3100)

Aus STA Dokumentationsplattform
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Beschreibung vorhanden
Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
Name einer Person - Nachnamen von früheren Mitgliedern von Fürstenhäusern (händisch erfasst) | STA-Regel
Keine Beschreibung vorhanden

    Aussagen

    Für ein Mitglied eines Fürstenhauses, das nicht länger als Angehöriger eines Fürstentums identifiziert werden kann, erfassen Sie einen Namen, der einen Nachnamen enthält (oder einen Namen, der als Nachname fungiert) entsprechend den allgemeinen Richtlinien zum Erfassen von Namen, die einen Nachnamen enthalten.
    0 Fundstellen
    Das trifft z.B. zu, wenn das Haus nicht länger herrscht oder die Person ihren Thron verloren oder darauf verzichtet hat.
    0 Fundstellen
    Für Namen von Personen mit fürstlichem Rang siehe Personen mit fürstlichem Rang.
    0 Fundstellen
    Der bevorzugte Name von Mitgliedern von Fürstenhäusern, die nicht mehr regieren, wird in der Form Nachname, Vorname gebildet. Gibt es keinen Nachnamen, so wird der Name des Hauses oder der Dynastie bzw. der Territorialtitel verwendet gemäß dem Eintrag in Nachschlagewerken.
    0 Fundstellen
    Der frühere Name wird als abweichender Name erfasst, wenn die Person den Titel zu der Zeit innehatte, zu der die Familie noch regierte.
    0 Fundstellen
    Treffen Sie die Entscheidung, ob der bevorzugte Name eines Mitglieds einer ehemals regierenden Familie unter dem Familiennamen oder normiert unter dem persönlichen Namen zu erfassen ist danach, mit welchem Namen die Person in Ressourcen, die mit ihr in Verbindung stehen, bezeichnet wird.
    0 Fundstellen
    Im Zweifelsfall entscheiden Sie sich für den Namen, den die Person den überwiegenden Teil ihres Lebens getragen hat.
    0 Fundstellen
    Erfassen Sie Titel, die die Person noch verwendet, unter Anwendung der Bestimmungen unter Rang-, Ehren- oder Amtsbezeichnung: Adelstitel.
    0 Fundstellen