Verwaltungsvorschrift | RDA-Vorgabewert (Q15735)
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| Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
|---|---|---|---|
| Deutsch |
Verwaltungsvorschrift | RDA-Vorgabewert
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Aussagen
Eine generell-abstrakte Anordnung einer Behörde gegenüber den eigenen Bediensteten oder gegenüber nachgeordneten Behörden. Verwaltungsvorschriften sind Innenrecht der Verwaltung zum Zweck der effektiven und einheitlichen Ausübung der Verwaltungstätigkeit, d. h. sie haben keine unmittelbare Rechtsverbindlichkeit gegenüber Bürgern oder Gerichten. Zu beachten ist die uneinheitliche Terminologie: Verwaltungsvorschriften heißen z. B. Verwaltungsverordnung, Richtlinie, Durchführungsvorschrift, Vollzugsbestimmung, Erlass, Runderlass, Rundverfügung oder Dienstanweisung.
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RDA-G-Verwaltungsvorschrift
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