Verwaltungsvorschrift | RDA-Vorgabewert (Q15735)

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Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
Verwaltungsvorschrift | RDA-Vorgabewert
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    Aussagen

    Eine generell-abstrakte Anord­nung einer Behörde gegenüber den eigenen Bediens­teten oder gegenüber nachgeordneten Behörden. Verwaltungsvorschriften sind Innenrecht der Verwaltung zum Zweck der effektiven und einheitlichen Ausübung der Verwaltungstätigkeit, d. h. sie haben keine unmittelbare Rechtsverbindlichkeit gegenüber Bürgern oder Gerichten. Zu beachten ist die uneinheitliche Terminologie: Verwaltungsvorschriften heißen z. B. Verwaltungsverordnung, Richtlinie, Durchführungsvorschrift, Vollzugsbestimmung, Erlass, Runderlass, Rundverfügung oder Dienstanweisung.
    0 Fundstellen
    RDA-G-Verwaltungsvorschrift
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