Berufungskläger bzw. Revisionskläger (apl) (Q15030)

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Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
Berufungskläger bzw. Revisionskläger (apl)
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    Aussagen

    Eine Person oder eine Körperschaft, die gegen ein Gerichtsurteil einer unteren Instanz, das in einem juristischen Werk einer höheren Instanz erfasst ist, Rechtsmittel (Berufung/Revision) einlegt.
    0 Fundstellen
    RDA-VW-BZK-APL
    0 Fundstellen
    apl
    0 Fundstellen