Berufungsbeklagter bzw. Revisionsbeklagter (ape) (Q15029)

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Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
Berufungsbeklagter bzw. Revisionsbeklagter (ape)
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    Aussagen

    Eine Person oder eine Körperschaft, gegen die Rechtsmittel (Berufung/Revision) gegen ein Gerichtsurteil einer unteren Instanz, das in einem juristischen Werk einer höheren Instanz erfasst ist, eingelegt werden.
    0 Fundstellen
    RDA-VW-BZK-APE
    0 Fundstellen
    ape
    0 Fundstellen