STA-Regel: Geschultes Personal - Musik: Befugnisse 2 | STA-Regel (Q14873)
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| Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
|---|---|---|---|
| Deutsch |
STA-Regel: Geschultes Personal - Musik: Befugnisse 2 | STA-Regel
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Aussagen
<ul><li>Ergänzungen und Korrekturen dürfen von jedem geschulten Personal in Datensätzen des eigenen Katalogisierungslevels oder in Datensätzen mit einem niedrigeren Level vorgenommen werden.</li></ul>
0 Fundstellen