STA-Regel: Geschultes Personal - Musik: Befugnisse 2 | STA-Regel (Q14873)

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Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
STA-Regel: Geschultes Personal - Musik: Befugnisse 2 | STA-Regel
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    Aussagen

    <ul><li>Ergänzungen und Korrekturen dürfen von jedem geschulten Personal in Datensätzen des eigenen Katalogisierungslevels oder in Datensätzen mit einem niedrigeren Level vorgenommen werden.</li></ul>
    0 Fundstellen